Elektromobilität

Die EWB macht sich für den Einsatz von Elektromobilität stark. Elektromobilität ist ein wichtiges Thema: Sie ist im Zuge des Umbaus der Stromerzeugung hin zu regenerativen Energien ein Mittel der Wahl. Sie macht uns zukünftig unabhängiger von fossilen Energieträgern.

Kraftstoffrechner

Klassisches Fahrzeug:
Verbrauch pro 100 km:
Liter
Kosten Benzin pro Liter:
EUR
Kosten Diesel pro Liter:
EUR
Elektrofahrzeug:
Verbrauch pro 100 km:
kWh
Kosten zu Hause pro kWh:
EUR
Kosten Ladestation pro kWh:
EUR
Anteil Ladestation:
%
Fahrleistung pro Jahr:
km
Ökostrom Tarif zu Hause:

Übersicht Elektrofahrzeuge

E-SUV
Premium-Elektroautomobilmarke AEHRA enthüllt erstes Modell - Auslieferungen voraussichtlich ab 2025
SEDAN
AEHRA enthüllt das Design ihres zweiten Modells, einer Limousine. Auslieferungen werden 2026 erwartet.
eCity & eCoupe
Der eAixam ist komfortabel ausgestattet und dank seines geringen Wendekreis von 4 Metern ideal für den Stadtverkehr.
eTRUCK
AIXAM PRO-Reihe als eTRUCK für den professionellen Einsatz in der Logistik
Tonale Plug-In Hybrid Q4
Alfa Romeo Tonale Plug-In Hybrid Q4 – effiziente Sportlichkeit ganz im Stil der Marke. Seit 21. November 2022 bestellbar.
Microlino
Das perfekte Auto für die Stadt: Der wendige und praktische 17 PS starke Microlino ab Q2 / 2023 Auslieferungen nach Deutschland
A3 Sportback 40 e-tron (Auslaufmodell)
Audi A3 Sportback 40 e-tron kombiniert Elektroantriebs mit den Vorzügen eines 4-Zyl.-Ottomotors. Aktuell nicht mehr bestellbar.
A8 hybrid 2.0 TFSI (Auslaufmodell)
Audi A8 hybrid, gebaut von 04/2012 - 09/2015. Produktion eingestellt.
Q5 hybrid quattro (Auslaufmodell)
Audi Q5 hybrid quattro, gebaut von 06/2011 bis 04/2015. Produktion eingestellt.
Q7 e-tron quattro (Auslaufmodell)
Audi Q7 e-tron quattro, der weltweit erste Plug-in-Hybrid Auto mit 6-Zylinder-Diesel und Allradantrieb. 2018 Bestellstopp!!
e-tron 55 quattro (Auslaufmodell)
Audi stellt den ersten rein elektrisch angetriebenen Sport-SUV in der Oberklasse vor. Produktion: 03 bis 11/2019
e-tron Sportback 55 quattro (Auslaufmodell)
Der neue Audi e-tron Sportback 55 quattro mit 300 kW Leistung und bis 452 Kilometer Reichweite. Produktion: 03/2020 - 07/2022
e-tron GT quattro & RS e-tron GT
Der vollelektrische Audi e-tron GT quattro und RS e-tron GT treten gegen Tesla an. Seit Februar 2021 im Vorverkauf.
Q5 TFSI e quattro (Auslaufmodell)
Effizient, sportlich und im Elektrobetrieb lokal emissionsfrei: Der Audi Q5 55 TFSI e quattro. Verkauf 3. Quartal 2019 - Ende 2020
A7 Sportback TFSI e quattro
Der neue Audi A7 55 TFSI e quattro und der kleinere 50 TFSI e im Herbst 2019 als Plug-In-Hybrid in der Oberklasse gestartet.

eWissen

Wirtschaftlichkeit

Elektrofahrzeuge stellen mittlerweile eine lohnenswerte und kostengünstige Möglichkeit dar, um eine nachhaltige Mobilität zu garantieren. Gerade im Stadtverkehr sind Elektrofahrzeuge gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren im Vorteil, da ein durchschnittliches Mittelklassefahrzeug mit Verbrennungsmotor beim Anfahren aus dem Stand rund 40 Liter Kraftstoff auf 100 Kilometer benötigt. Allein das tägliche Anfahren im zähflüssigen Berufs- und Feierabendverkehr kostet auf das Jahr gerechnet rund 110 Euro.

Das Fahren eines Elektrofahrzeugs stellt eine sehr kostengünstige Variante der Mobilität dar. Beispielsweise verbraucht ein reines Elektrofahrzeug ca. 15 kWh auf 100 Kilometern, was einem Kraftstoffpreis von ca. 7,65 Euro je 100 km entspricht.

Reichweite mit Strom

Der Elektromotor zeichnet sich durch einen hohen Wirkungsgrad aus, da fast die gesamte elektrisch gespeicherte Energie in Antriebsenergie umgewandelt werden kann – Energieverluste durch Erwärmung finden in einem wesentlich geringeren Ausmaß statt, als bei einem Verbrennungsmotor.

Umwelt

Wird ein Elektrofahrzeug ausschließlich mit regenerativ erzeugtem Strom geladen, kann eine CO2-neutrale Mobilität gewährleistet werden. Zusätzlich sind Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr sehr geräuscharm.

Wenn die Batterien eines Elektrofahrzeugs nicht mehr verwendet werden können, müssen sie fachgerecht entsorgt werden. Die meisten Batterien können grundsätzlich recycelt werden. Alkaline-Batterien werden in der Metallindustrie recycelt und dabei werden Materialien, wie Stahl, Zink oder Ferromangan etc. zurückgewonnen. NiCd / NiMH-Akkus werden genutzt, um Stoffe wie Cadmium und Nickel zurückzugewinnen. Beim Recycling von Lithium-Ionen-Akkus wird Cobalt zurückerlangt und bei Knopfzellen wird Quecksilber wiederhergestellt.

Schadstoffhaltige Batterien, bzw. Akkus, sind mit den folgenden Symbolen gekennzeichnet, um auf das Hausmüll-Entsorgungsverbot hinzuweisen. Unter dem Zeichen ist das chemische Symbol für das Schwermetall angegeben:

Im Jahr 2006 hat die EU eine Batterie-Richtlinie (2006/66/E) verabschiedet, in der eine höhere Quote des Batterie-Recyclings eines der Ziele darstellt. Etwa 70% der gesammelten Batterien werden heute in einem bestehenden Recycling-Markt in Europa wieder aufbereitet. Diese Quote gilt es in den nächsten Jahren zu erhöhen.

Batterieentsorgung

Achten Sie bei Batterien auf eine fachgerechte Entsorgung. Batterien gehören nicht in den Hausmüll.

Förderung und Bezuschussung

EILMELDUNG: Beendigung Förderung Elektrofahrzeuge zum 17.12.2023: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) streicht den Umweltbonus für alle neuen Antragsteller ab 17. Dezember 2023. Vorliegende Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 eingehen, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterbearbeitet und genehmigt, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Siehe neue Richtlinie der bafa

Änderung zum 01.01.2023: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Umweltbonus mit der Veröffentlichung einer neuen Richtlinie angepasst. Die Neufassung der Richtlinie tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Wegfall der Förderung für Plug-In-Hybride: Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.

(Bis 31.12.2022 galt: Für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug In-Hybride) bis 40.000 Euro Nettolistenpreis 4.500 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro 3.750 Euro).

Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines Elektrofahrzeugs, welches erstmalig im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden. Zusätzlich ist der Erwerb eines jungen gebrauchten Elektrofahrzeuges förderfähig, wenn dieser erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.

Elektrofahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2022 erstmalig zugelassen werden, erhalten eine Innovationsprämie, bei der der bisherige Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird und der Herstelleranteil unverändert bleibt. Ein Antrag auf Förderung durch die Innovationsprämie ist bis einschließlich 31. Dezember 2022 möglich.

Der Umweltbonus wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert und deutlich erhöht. Bei rein Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis wird der Umweltbonus um 50 Prozent auf 6.000 Euro angehoben. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 5.000 Euro gezahlt. Ab dem 1. Januar 2024 sind nur noch Fahrzeuge förderfähig, deren gemeldeter Basislistenpreis maximal 45.000 Euro beträgt.

Eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge findet man auf bafa.de

Die Förderung wird nur dann gewährt, wenn der Automobilhersteller dem Käufer mindestens den gleichen Anteil vom Netto-Listenpreis des Basismodells (BAFA Listenpreis) als Nachlass gewährt. Förderanträge können auf dem Online-Portal des BAFA gestellt werden.

Neu: Die Förderung eines AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System, System für künstliche Fahrgeräusche für Elektrofahrzeuge) beträgt pauschal 100 Euro. Der Zuschuss darf pro Fahrzeug nur einmal gewährt werden und ist unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. Juni 2021 förderfähig. Bei der Zulassung ab dem 1. Juli 2021 ist der Einbau eines AVAS für alle Fahrzeugtypen verpflichtend und damit nicht mehr förderfähig.

Bereits in der Fassung der Richtlinie vom 21. Oktober 2020 hat der Richtliniengeber festgelegt, dass nicht mehr alle bisher gelisteten Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge förderfähig sein werden. Dementsprechend sind durch die Richtlinienänderung alle Plug-In-Hybride, deren maximale CO2-Emission je gefahrenem Kilometer 50 Gramm übersteigt und die eine rein elektrische Reichweite von weniger als 60 Kilometern aufweisen, ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr förderfähig.

Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge

Das Bundeskabinett hatte am 18. Mai 2016 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr beschlossen. Folgende Steuerbefreiungen gelten entsprechend Kraftfahrzeugsteuergesetz § 3d:

> Bei Erstzulassung in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2025 für 10 Jahre (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Sie wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt.

> Für Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 18. Mai 2016 bis 31. Dezember 2025 nachträglich zum Elektrofahrzeug umgerüstet worden für 10 Jahre, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030. (§ 3d Abs. 4 KraftStG).

Die Steuerbefreiung beginnt grundsätzlich ab dem Erstzulassungsdatum des jeweiligen Fahrzeugs. Im Falle eines Halterwechsels innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt.

Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent (§ 9 Abs. 2 KraftStG).

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Förderprogramme

Es gibt staatliche Förderungen im Bereich der Elektromobilität. Auf den folgenden Seiten können Sie sich u. a. dahingehend ausführlich informieren:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Bezirksregierung Arnsberg
Elektromobilität NRW
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Unsere Energiesparberater stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidungsfindung. Egal ob bei Ihnen zu Hause oder in unserem Kundenzentrum, wir sind Ihr ganz persönlicher Energiesparberater und freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen, in dessen Rahmen wir uns auf Ihre Bedürfnisse gut vorbereiten.

Ihre Ansprechpartner:


Jörg Flemming

Energiesparberater
Tel.: 05223 967-102
flemming[at]ewb.aov.de

Simon Kriesten

Energiesparberater
Tel.: 05223 967-154
kriesten[at]ewb.aov.de