auch als ElseRegionalStrom und ElseÖkoStrom erhältlich
Kombibonus:
25,00 Euro bei Bezug von Erdgas plus Strom
Förderungen:
Profitieren Sie von unserem Förderprogramm
Gute Gründe für ElseStrom
Wechseln und Bonus kassieren!
Energieversorgung vor Ort, alles aus einer Hand, preiswerte Angebote, ein kompetentes Kundenzentrum, EWB erledigt den Papierkram - gibt es noch mehr Argumente für ElseStrom von EWB? Ja, unsere attraktiven Preise und unseren Bonus.
Strom, der in der Höhe unseres EEG-umlagegeförderten Anteils zu 100 % aus Erneuerbaren Energien und EE-Anlagen im Umkreis von 50 km erzeugt wird; verfügbar im Kreis Herford.
Strom, der zu 100 % aus Erneuerbaren Energien produziert wird.
Geld sparen mit der Jahresvorauszahlung
Durch eine Jahresvorauszahlung können Sie zusätzlich Geld einsparen!
Statt Ihren Strom-, Gas-, Wärme- und Trinkwasserverbrauch in elf monatlichen Teilbeträgen zu zahlen, können Sie auch den gesamten Jahresbetrag im Voraus leisten.
Hier erhalten Sie einen Bonus, der einem effektiven Jahreszins von 2,5 % p.a. entspricht!
Dabei verzinsen wir monatlich den Betrag, der die eigentliche Abschlagszahlung übersteigt. Damit sparen Sie bares Geld. Und ganz wichtig: Sie können die Jahresvorauszahlung auch noch mitten im Jahr leisten.
Die Gutschrift ziehen wir in der nächsten Jahresverbrauchsrechnung ab.
Wenn auch Sie Geld durch eine Vorauszahlung sparen möchten, teilen Sie uns dies bitte mit. Sie können die Jahresvorauszahlung ganz einfach im EWB-Kundenportal bestellen. Alternativ reicht auch eine kurze Mitteilung per Post, Telefax oder E-Mail aus. Oder rufen Sie uns doch einfach an: 05223 967-112.
In dem folgenden Beispiel, dem ein monatlicher Abschlagsbetrag von 100,00 € zugrunde liegt, spart man rd. 27,50 € jährlich gegenüber der monatlichen Abschlagszahlung. Der Bonus für die Jahresvorauszahlung wird wie folgt berechnet:
25,00 Euro Kombibonus, wenn Sie Strom und Erdgas von EWB beziehen.
Bei einem gemeinsamen und durchgängigen Bezug von Erdgas und Strom („Gas plus Strom") an einer Verbrauchsstelle durch die EWB bis zum 31. Dezember 2022 erhalten Sie einen Kombibonus von 21,01 (25,00)* Euro als Gutschrift auf Ihre nächste Jahresrechnung Gas.
1 ElseRegionalStrom: Strom, der in der Höhe unseres EEG-umlagegeförderten Anteils zu 100 % aus Erneuerbaren Energien und EE-Anlagen im Umkreis von 50 km erzeugt wird; verfügbar im Kreis Herford. 2 ElseÖkoStrom: Strom, der zu 100 % aus Erneuerbaren Energien produziert wird.
Die Preise sind Nettopreise und enthalten die Stromsteuer in der jeweils geltenden Höhe (gesetzlicher Regelsatz derzeit: 2,05 ct/kWh netto). Die Preise in Klammern sind gerundete Bruttopreise und enthalten die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (gesetzlicher Regelsatz derzeit: 19 %).
Stromkennzeichnung der Stromlieferung 2020 der Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH (EWB), Osnabrücker Str. 205, 32257 Bünde, gemäß § 42 EnWG vom 7. Juli 2005, geändert 2021.
Entsprechend den Vorschriften des EnWG informieren wir unsere Kunden darüber, aus welchen Energieträgern und mit welchen Umweltauswirkungen Ihr Strom erzeugt wurde.
Weiterführende Informationen
Gerne helfen wir Ihnen per Telefon 05223 967-167 oder persönlich im EWB Kundenzentrum, Osnabrücker Str. 205 in Bünde.
Konzessionsabgabe (Höhe individuell je nach Netzgebiet)
Die Konzessionsabgabe ist eine Abgabe, die Energie- und Wasserversorgungsunternehmen an öffentliche Gebietskörperschaften / Gemeinden für die Nutzung öffentlicher Wege zur Versorgung von Letztverbrauchern abgeben müssen. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune.
Stromsteuer / Energiesteuer
Die Stromsteuer / Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
EEG-Umlage
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Kosten werden bundesweit auf die Stromverbraucher umgelegt.
KWK-G-Umlage
Mit der KWK-Gesetz-Umlage fördert der Gesetzgeber die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird der eingesetzte Brennstoff besser genutzt und es entstehen weniger Schadstoffe. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) entstehenden Kosten werden bundesweit auf die Stromverbraucher umgelegt.
§ 19 StromNEV-Umlage
Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzentgelten, also den Transportkosten für den Strom, finanziert. Damit soll ein Standortnachteil für diese Unternehmen vermieden werden. Auch hier werden die Kosten für diese Verordnung auf alle Stromverbraucher umgelegt.
§ 17 Offshore-Haftungsumlage
Die Offshore-Haftungsumlage nach § 17f EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) dient zur Deckung von Schadensersatzkosten, die durch verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks (Windparks auf See) an das Übertragungsnetz an Land oder durch langdauernde Netzunterbrechungen entstehen können. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Kosten werden bundesweit an die Stromkunden weitergegeben.
§ 18 AbLaV-Umlage
Mit der Verordnung werden die Übertragungsnetzbetreiber zur Ausschreibung abschaltbarer Lasten und Annahme eingegangener Angebote zum Erwerb von Abschaltleistung bis zu einer Gesamtabschaltleistung von 3.000 MW verpflichtet. Die damit verbundenen Kosten werden durch die AblLaV-Umlage gedeckt. Die von den Übertragungsnetzbetreibern „AbLaV-Umlage“ genannte Umlage dient zur Deckung von Kosten abschaltbarer Lasten zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität und damit der Versorgungssicherheit.
Netznutzungsentgelte
Die Netznutzungsentgelte sind im Energiemarkt Entgelte, die Strom- und Gasnetzbetreiber für die Benutzung des Netzes durch Lieferanten von Strom und Gas erheben. Man kann sich die Netznutzungsentgelte als die Kosten für den Transport von Strom oder Gas vorstellen. Alle Lieferanten von Strom oder Gas zahlen in einem Versorgungsnetz den gleichen Preis für diese Netznutzung. Die Höhe der Netznutzungsentgelte wird in einem transparenten Verfahren von den Netzbetreibern ermittelt und durch Genehmigung der Bundesnetzagentur festgelegt.
Mehrwertsteuer (19 %)
Die Mehrwertsteuer wird für den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben.