Es handelt sich um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung. Dies kann passieren, wenn Ihr bisheriger Energielieferant Sie nicht mehr mit Energie beliefert z. B. durch eine Belieferungslücke im Lieferantenwechsel, Vertragskündigung (durch Endkunde) ohne Anmeldung durch einen neuen Lieferanten, Insolvenz des Lieferanten oder der Lieferant kündigt einseitig seine Lieferverträge mit den Endkunden ohne dies vorher bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen.
Die Laufzeit der Ersatzversorgung beträgt maximal drei Monate.
*Hinweis: Esatzversorgung gilt nur in Bünde, Kirchlengern, Rödinghausen und Spenge.