Eigentümer von Wohngebäuden müssen bei Vermietung und Verkauf den Energieverbrauch der Immobilie in einem Energieausweis nachweisen. Das verlangt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches zum 01.11.2020 in Kraft getreten ist. Der Energieausweis enthält den Energiekennwert des Gebäudes in kWh/m2a und eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H.
- den Sie über die EWB beantragen können - bewertet den angefallenen Energieverbrauch eines Wohngebäudes (ggf. einschließlich Warmwasserbereitung). Grundlage sind die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Hier spielt das Nutzerverhalten eine wichtige Rolle. Verzerrende Witterungseinflüsse (z.B. ein sehr kalter Winter) werden über Klimafaktoren rechnerisch berücksichtigt.
für Kunden der EWB für 99,00 Euro
für Nicht-Kunden der EWB für 119,00 Euro
Die Aufnahmen sind durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gefordert. Falls diese nicht vorhanden sind, darf keine Ausstellung erfolgen.
So einfach funktioniert die Bestellung des Energieausweises:
Sie haben im Anschluss zwei Möglichkeiten, uns die Unterlagen zuzusenden:
oder
Sie erhalten Ihren Gebäude-Energieausweis, erstellt von unseren zertifizierten Energieberatern, per Post.