Entdecken Sie das Potenzial Ihres Gebäudes mit dem individuellen Sanierungsfahrplan mit bis zu 50 % staatlicher Förderung. Sie planen eine energetische Sanierung Ihres Gebäudes und suchen nach konkreten Maßnahmen für eine effiziente Umsetzung? Dann ist der individuelle Sanierungsfahrplan genau richtig!
Ihr Eigenanteil ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.
Die Beantragung der staatlichen Förderung kann durch Sie selbst oder der Energieberatung Enerharve erfolgen. Diese stellt Ihnen dafür das BAFA-Formular "Vollmacht" sowie das Beauftragungsformular bereit. Die Rechnung über die Beratungskosten erhalten Sie direkt von der Energieberatung Enerharve. Nach Rücksendung des Formulars "Erklärungen nach Durchführung der Energieberatung" wird die Auszahlung der Förderung durch diese veranlasst.
Haben Sie noch Fragen? Vielleicht finden Sie die Antworten bereits in unseren FAQ weiter unten. Wenn nicht, rufen Sie einfach an.
Nein, ein Sanierungsfahrplan ist unverbindlich. Die darin vom Energieberater empfohlenen Maßnahmen müssen nicht umgesetzt werden. Er liefert aber Informationen und Entscheidungsgrundlagen, die dem Eigentümer helfen können, die energetische Verbesserung des Gebäudes besser zu planen und umzusetzen. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert eine neutrale Fachberatung der Hausbesitzer, unabhängig davon, ob die Maßnahmen danach umgesetzt werden.
Damit sich für Sie die Kosten der persönlichen Beratung in Grenzen halten, unterstützt Sie das BAFA finanziell dabei. Das BAFA übernimmt bis zu 50 % der Beratungskosten in Form eines Zuschusses. Den Zuschuss müssen Sie nicht selbst beantragen. Das kann der Energieberater für Sie übernehmen.
Die 50%ige Förderung kann durch unseren Dienstleister, der Energieberatung Enerharve, beantragt werden. Erst nach Bewilligung der Förderung durch die BAFA wird der individuelle Sanierungsfahrplan erstellt.
Bisher kam es noch nicht zu einer Ablehnung, wenn die Fördervoraussetzungen eingehalten wurden. Wenn keine Förderung möglich ist, z. B. weil bereits vor zwei Jahren eine geförderte Energieberatung für Ihr Haus durchgeführt wurde oder der Bauantrag Ihres Hauses nicht mindestens zehn Jahre alt ist, können Sie von dem Vertrag zurücktreten. Oder es wird eine individuelle Lösung vereinbart.
Das Anliegen des Sanierungsfahrplanes ist, aufzuzeigen, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind. Daher werden auch nur solche Maßnahmen vorgeschlagen, die förderfähig sind und den Einsatz von regenerativen Energien berücksichtigen, um letztlich CO2 zu sparen.
Ja, denn im Sanierungsfahrplan werden auch künftige Heiztechniken berücksichtigt. Je frühzeitiger sich ein Eigentümer damit befasst, desto besser ist er für den Fall vorbereitet, wenn eine Heizung defekt ist und zügig ersetzt werden muss. Unnötige Kosten können dabei vermieden werden, da ein Sanierungsfahrplan aufeinander aufbauende Schritte aufzeigt und darauf hinweist, worauf für spätere Maßnahmen zu achten ist.