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Entdecken Sie das Potenzial Ihres Gebäudes mit dem individuellen Sanierungsfahrplan mit bis zu 80 % staatlicher Förderung. Sie planen eine energetische Sanierung Ihres Gebäudes und suchen nach konkreten Maßnahmen für eine effiziente Umsetzung? Dann ist der individuelle Sanierungsfahrplan genau richtig!
Der Ablauf:
Die Kosten:
Ihr Eigenanteil ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.
Sie erhalten lediglich eine Rechnung über Ihren Eigenanteil per Post zusammen mit Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan.
Haben Sie noch Fragen? Vielleicht finden Sie die Antworten bereits in unseren FAQ weiter unten. Wenn nicht, rufen Sie einfach an.
Wie ist der Ablauf eines Sanierungsfahrplans
Phase 1
Phase 2
Ist es verpflichtend, die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen?
Nein, ein Sanierungsfahrplan ist unverbindlich. Die darin vom Energieberater empfohlenen Maßnahmen müssen nicht umgesetzt werden. Er liefert aber Informationen und Entscheidungsgrundlagen, die dem Eigentümer helfen können, die energetische Verbesserung des Gebäudes besser zu planen und umzusetzen. Das BAFA (Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert eine neutrale Fachberatung der Hausbesitzer, z. B. nach den Richtlinien der BAFA-Vor-Ort-Beratung, unabhängig davon, ob die Maßnahmen danach umgesetzt werden.
Wird der Sanierungsfahrplan gefördert?
Damit sich für Sie die Kosten der persönlichen Beratung in Grenzen halten, unterstützt Sie das BAFA finanziell dabei. Das BAFA übernimmt 80 % der Beratungskosten in Form eines Zuschusses. Den Zuschuss müssen Sie nicht selbst beantragen. Das erledigt der Energieberater für Sie.
Wer beantragt die Förderungen bei der BAFA?
Die 80%ige Förderung wird durch unseren Dienstleister, das Ingenieurbüro delta GmbH, beantragt. Es kommen dabei keine Formalitäten auf Sie zu. Erst nach Bewilligung der Förderung durch die BAFA wird der individuelle Sanierungsfahrplan erstellt.
Was ist, wenn die BAFA eine Förderung des Sanierungsfahrplanes ablehnt?
Bisher kam es noch nicht zu einer Ablehnung, wenn die Fördervoraussetzen eingehalten wurden. Wenn keine Förderung möglich ist, z. B. weil bereits vor zwei Jahren eine geförderte Energieberatung für Ihr Haus durchgeführt wurde oder der Bauantrag Ihres Hauses nicht mindestens zehn Jahre alt ist, können Sie von dem Vertrag zurücktreten. Oder es
wird eine individuelle Lösung vereinbart.
Werden Maßnahmen vorgeschlagen, die auch förderfähig sind?
Das Anliegen des Sanierungsfahrplanes ist, aufzuzeigen, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind. Daher werden auch nur solche Maßnahmen vorgeschlagen, die förderfähig sind und den Einsatz von regenerativen Energien berücksichtigen, um letztlich CO2 zu sparen.
Ist es sinnvoll, einen Sanierungsfahrplan vor der Erneuerung der Heizung erstellen zu lassen?
Ja, denn im Sanierungsfahrplan werden auch künftige Heiztechniken berücksichtigt. Je frühzeitiger sich ein Eigentümer damit befasst, desto besser ist er für den Fall vorbereitet, wenn eine Heizung defekt ist und zügig ersetzt werden muss. Unnötige Kosten können dabei vermieden werden, da ein Sanierungsfahrplan aufeinander aufbauende Schritte aufzeigt
und darauf hinweist, worauf für spätere Maßnahmen zu achten ist.