Individueller Sanierungsfahrplan für mein Gebäude

Entdecken Sie das Potenzial Ihres Gebäudes mit dem individuellen Sanierungsfahrplan mit bis zu 80 % staatlicher Förderung. Sie planen eine energetische Sanierung Ihres Gebäudes und suchen nach konkreten Maßnahmen für eine effiziente Umsetzung? Dann ist der individuelle Sanierungsfahrplan genau richtig!


Der Ablauf:

  1. Kontaktaufnahme und Zusendung des BAFA-Formulars „Vollmacht“
    und des Beauftragungsformulars durch die delta GmbH und
    anschließender Beantragung der Förderung.
  2. Vereinbarung eines Besichtigungstermins Ihrer Immobilie nach
    Bewilligung der Förderung.
  3. Aufnahme aller relevanten Daten des Gebäudes vor Ort.
  4. Erarbeitung des individuellen Sanierungsfahrplans durch den Energieberater.
    (inkl. Empfehlungen für Sanierungen / Modernisierungen)
  5. Übersendung des individuellen Sanierungsfahrplans inkl.
    einer Umsetzungshilfe per Post.
  6. Telefonisches Abschlussgespräch mit dem Energieberater.

 

Die Kosten:

Ihr Eigenanteil ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.

Die Beantragung der staatlichen Förderung übernehmen wir vorab für Sie. Aus dem Grund sendet Ihnen unser Dienstleister das BAFA-Formular „Vollmacht“, sowie das Beauftragungsformular zu. Die Rechnung über Ihren Eigenanteil erhalten Sie per Post zusammen mit Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan.

Haben Sie noch Fragen? Vielleicht finden Sie die Antworten bereits in unseren FAQ weiter unten. Wenn nicht, rufen Sie einfach an.

Online-Bestellformular Individueller Sanierungsfahrplan
Bestellung*

Die Kosten:

 

Rechnungsadresse

Standort des Gebäudes
(falls abweichend von Rechnungsadresse)

Widerrufsrecht*
Datenschutzhinweise*

Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben.

Bitte addieren Sie 3 und 7.
 
Fragen und Antworten (FAQ)

FAQ zum individuellen Sanierungsfahrplan

 

Wie ist der Ablauf eines Sanierungsfahrplans

Phase 1

  1. Anmeldedaten abschicken und das Ingenieurbüro delta GmbH nimmt innerhalb von 1-2 Tagen mit Ihnen Kontakt auf
  2. Prüfung und Beantragung der Förderung durch das Ingenieurbüro delta GmbH. Die Prüfung und Erteilung der Förderzusage durch die BAFA erfolgt i. d. R. innerhalb einer Woche.
  3. Im Anschluss erfolgt die Vor-Ort-Begehung sowie die Erstellung des Sanierungsfahrplans. Der Vor-Ort-Termin an Ihrer Immobilie wird telefonisch mit Ihnen abgestimmt.

Phase 2

  1. Übergabe des Sanierungsfahrplans ca. 3 - 4 Wochen nach dem Vor-Ort-Termin
  2. Ausführliche telefonische Beratung und Erklärung des Sanierungsfahrplans
  3. Sie erhalten eine Rechnung über 299,- Euro über Ihren Eigenanteil
  4. Abwicklung der Formalitäten mit der BAFA durch das Ingenieurbüro delta GmbH


Ist es verpflichtend, die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen?

Nein, ein Sanierungsfahrplan ist unverbindlich. Die darin vom Energieberater empfohlenen Maßnahmen müssen nicht umgesetzt werden. Er liefert aber Informationen und Entscheidungsgrundlagen, die dem Eigentümer helfen können, die energetische Verbesserung des Gebäudes besser zu planen und umzusetzen. Das BAFA (Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert eine neutrale Fachberatung der Hausbesitzer, z. B. nach den Richtlinien der BAFA-Vor-Ort-Beratung, unabhängig davon, ob die Maßnahmen danach umgesetzt werden.

 

Wird der Sanierungsfahrplan gefördert?

Damit sich für Sie die Kosten der persönlichen Beratung in Grenzen halten, unterstützt Sie das BAFA finanziell dabei. Das BAFA übernimmt 80 % der Beratungskosten in Form eines Zuschusses. Den Zuschuss müssen Sie nicht selbst beantragen. Das erledigt der Energieberater für Sie.

 

Wer beantragt die Förderungen bei der BAFA?

Die 80%ige Förderung wird durch unseren Dienstleister, das Ingenieurbüro delta GmbH, beantragt. Es kommen dabei keine Formalitäten auf Sie zu. Erst nach Bewilligung der Förderung durch die BAFA wird der individuelle Sanierungsfahrplan erstellt.

 

Was ist, wenn die BAFA eine Förderung des Sanierungsfahrplanes ablehnt?

Bisher kam es noch nicht zu einer Ablehnung, wenn die Fördervoraussetzen eingehalten wurden. Wenn keine Förderung möglich ist, z. B. weil bereits vor zwei Jahren eine geförderte Energieberatung für Ihr Haus durchgeführt wurde oder der Bauantrag Ihres Hauses nicht mindestens zehn Jahre alt ist, können Sie von dem Vertrag zurücktreten. Oder es
wird eine individuelle Lösung vereinbart.

 

Werden Maßnahmen vorgeschlagen, die auch förderfähig sind?

Das Anliegen des Sanierungsfahrplanes ist, aufzuzeigen, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind. Daher werden auch nur solche Maßnahmen vorgeschlagen, die förderfähig sind und den Einsatz von regenerativen Energien berücksichtigen, um letztlich CO2 zu sparen.

 

Ist es sinnvoll, einen Sanierungsfahrplan vor der Erneuerung der Heizung erstellen zu lassen?

Ja, denn im Sanierungsfahrplan werden auch künftige Heiztechniken berücksichtigt. Je frühzeitiger sich ein Eigentümer damit befasst, desto besser ist er für den Fall vorbereitet, wenn eine Heizung defekt ist und zügig ersetzt werden muss. Unnötige Kosten können dabei vermieden werden, da ein Sanierungsfahrplan aufeinander aufbauende Schritte aufzeigt
und darauf hinweist, worauf für spätere Maßnahmen zu achten ist.