Eigentümer von Wohngebäuden müssen bei Vermietung und Verkauf den Energieverbrauch der Immobilie in einem Energieausweis nachweisen. Das verlangt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches zum 01.11.2020 in Kraft getreten ist. Der Energieausweis enthält den Energiekennwert des Gebäudes in kWh/m2a und eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H. Der bedarfsorientierte Energieausweis gilt für alle Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1977 mit bis zu vier Wohneinheiten. Gebäude ab Baujahr 1978 sowie Gebäude ab fünf Wohneinheiten können zwischen dem bedarfs- bzw. verbrauchsorientierten Ausweis wählen.
- den Sie über die EWB beantragen können - beruht auf einer detaillierten Analyse der Gebäude- und Anlagentechnik. Dabei werden Daten zur Gebäudehülle, Heizung und Warmwasserbereitung (ggf. zur Lüftungsanlage) rechnerisch, nach standardisiertem Verfahren ermittelt. Ihre Auswertung liefert eine Prognose des voraussichtlichen Energiebedarfs, unabhängig vom Nutzerverhalten.
für Kunden der EWB 155,00 Euro
für Nicht-Kunden der EWB 215,00 Euro
Die Aufnahmen sind durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gefordert. Falls diese nicht vorhanden sind, darf keine Ausstellung erfolgen.
So einfach funktioniert die Bestellung des Energieausweises:
Sie haben im Anschluss zwei Möglichkeiten, uns die Unterlagen zuzusenden:
oder
Sie erhalten Ihren Gebäude-Energieausweis, erstellt von unseren zertifizierten Energieberatern, per Post.