Informationen für Netznutzer

Netzentgelte
Verträge

Alle relevanten Vertragswerke „NETZ” für Sie als Download:



• Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Biogas
• Einspeisevertrag Biogas für die Verteilnetzebene

Brennwerte
Standardlastprofile (synthetisches Verfahren)

Gasnetzbetreiber haben nach § 24 GasNZV vom 03.09.2010 für die Abwicklung der Gaslieferungen an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowatt und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden, die keine Lastgangzählung erfordern, standardisierte Lastprofile anzuwenden.
Die Standardlastprofile der TU München und die Temperaturprognosen der Wetterstation Bünde-Ahle als geometrische Reihe kommen hier zur Anwendung.

Kommunikationsdaten: Hinweis für Marktteilnehmer

Wir bitten um die Zusendung Ihres offiziellen Zertifizierungsschlüssels an die E-Mail-Adresse: . Sobald wir Ihr Zertifikat erhalten haben, verschlüsseln wir alle Daten, die im Rahmen des EDIFACT-Datenaustausches von uns versendet werden.

Zertifikate

Kommunikationsdatenblatt Netzbetreiber Gas

Kontaktdaten und -formate für die Marktkommunikation

Messwesen

Messgeräteverwender nach § 33 Abs. 2 MessEG

Das novellierte und seit dem 01.01.2015 in Kraft befindliche Mess- und Eichgesetz sieht einige neue Pflichten vor. Die von der EWB verwendeten Messgeräte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 33 Abs. 2 MessEG.

Unser Haus erfüllt damit die für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen.

Weitere Informationen erhalten Sie in den beigefügten Dokumenten, die zum Download bereitstehen.

Biogas-Einspeisung

Biogas hat das Potenzial einen wesentlichen Beitrag zur Senkung der CO2- Emissionen zu leisten.

Bestehende Biogasanlagen verstromen i.d.R. das produzierte (Roh-) Biogas vor Ort in Blockheizkraftwerken (BHKWs). Die beim Verstromungsprozess entstehende Abwärme wird häufig jedoch nur unzureichend genutzt, da geeignete Wärmeverbraucher am Ort der Erzeugung (ländliche Gebiete) fehlen.

Die Klimabilanz kann durch eine konsequentere Nutzung der Abwärme entscheidend verbessert werden. Dazu muss das Biogas von der Erzeugungsanlage zum Ort des Wärmebedarfs transportiert und dort verstromt werden. Die Transportaufgabe übernehmen die Erdgasnetze. In diese wird das auf Erdgasqualität aufbereitete Biogas eingespeist und zu den städtischen / industriellen Wärmeverbrauchszentren transportiert.

Netzanschluss für Biogas-Anlagen

Im örtlichen Verteilnetz der Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH ist die Einspeisung von Bioerdgas grundsätzlich immer möglich. Voraussetzung ist eine positive Netzverträglichkeitsprüfung durch die Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH.

Zum Anschluss einer Bioerdgasanlage an das Erdgasnetz der Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH benötigen wir von Ihnen ein schriftliches Netzanschlussbegehren und darüber hinaus folgende Angaben, die mindestens für die Prüfung des Netzanschlussbegehrens notwendig sind:

  • Standort der Anlage (inkl. Lageplan und Katasterplan)
  • Betreiber der Biogasaufbereitungsanlage
  • Eigentümer der Biogasaufbereitungsanlage
  • Größe der Anlage [Nm³/h]
  • Substrateinsatz
  • eventuell mögliche Abnehmer
  • Beschreibung des Aufbereitungsverfahren inkl. Fließschema
  • erwartete Gasqualität (Beschreibung aller brenntechnischen Kenndaten und Gasbegleitstoffe nach DVGW-Arbeitsblatt G260)

Bitte verwenden Sie für den Auftrag auf Prüfung eines Netzanschlusses das nachfolgende Formular.

Auftrag auf Prüfung eines Netzanschlussbegehrens

Technische Mindestanforderungen

Die in der nachfolgenden Datei beschriebenen technischen Mindestanforderungen gelten am Übergabepunkt des Biogases als Grundlage für die Einspeisung von Gas aus regenerativen Quellen gleichsam als Ergänzung zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik, gesetzlichen Bestimmungen und Normen sowie Richtlinien.

Technische Mindestanforderungen

Bearbeitungsablauf

Der Ablauf der Bearbeitung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Gasnetzzugangsverordnung § 33 (GasNZV) wie nachfolgend dargestellt:

  1. Sobald wir Ihren Antrag erhalten haben, prüfen wir die Vollständigkeit. Sollten noch Informationen erforderlich sein, werden wir Sie innerhalb einer Woche nach Antragseingang darüber informieren. Spätestens zwei Wochen nach Eingang des vollständigen Anschlussbegehrens erhalten Sie von uns ein Angebotsschreiben mit Informationen über die erforderlichen Prüfungen und die Kosten dieser Prüfungen.

  2. Wenn uns Ihr Auftrag über eine Netzverträglichkeitsprüfung (NVP) vorliegt werden wir Ihnen eine Vorschusszahlung i.H.v. 25 % der Kosten der NVP in Rechnung stellen. Sie erhalten das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung spätestens 3 Monate nach Eingang der Vorschusszahlung.

  3. Innerhalb weiterer drei Monate unterbreiten wir Ihnen dann ein Angebot für einen Netzanschlussvertrag. Mit Annahme des Netzanschlussvertrages beginnt eine 18monatige Frist, innerhalb derer mit dem Bau der Anlage begonnen werden muss, sonst verliert der Netzanschlussvertrag seine Gültigkeit. Die beantragte Einspeisekapazität bleibt Ihnen ebenfalls für 18 Monate von Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH reserviert.

  4. Nach Abschluss des Netzanschlussvertrages beginnt die (Ausführungs-) Planung und die Erstellung des Leistungsverzeichnisses für den Netzanschluss. Im Anschluss an Ausschreibung und Vergabe der Leistungen wird der Netzanschluss erstellt. Wurde dieser technisch abgenommen, erfolgt die Schlussrechnung mit gegenseitiger Rechnungslegung gemäß den Festlegungen des Netzanschlussvertrages.

  5. Sobald uns ein Nachweis über den Abschluss eines Einspeisevertrages vorliegt, kann der Netzanschluss in Betrieb gehen.

Eine Netzverträglichkeitsprüfung wird bei der Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH mit 11.500,00 € zzgl. MwSt. verrechnet. Laut GasNZV § 33 Abs. 5 tragen Sie als Anschlussnehmer die Kosten der Prüfung.