Elektromobilität

Die EWB macht sich für den Einsatz von Elektromobilität stark. Elektromobilität ist ein wichtiges Thema: Sie ist im Zuge des Umbaus der Stromerzeugung hin zu regenerativen Energien ein Mittel der Wahl. Sie macht uns zukünftig unabhängiger von fossilen Energieträgern.

Kraftstoffrechner

Klassisches Fahrzeug:
Verbrauch pro 100 km:
Liter
Kosten Benzin pro Liter:
EUR
Kosten Diesel pro Liter:
EUR
Elektrofahrzeug:
Verbrauch pro 100 km:
kWh
Kosten zu Hause pro kWh:
EUR
Kosten Ladestation pro kWh:
EUR
Anteil Ladestation:
%
Fahrleistung pro Jahr:
km
Ökostrom Tarif zu Hause:

Übersicht Elektrofahrzeuge

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Audi
e-tron 55 quattro (Auslaufmodell)
PKW


Antrieb:
Elektro
Motor:
zwei Asynchronelektromotoren
PS:
408
Beschleunigung:
5,7 sek.
Geschwindigkeit:
200 km/h
Akkutechnik:
Lithium-Ionen-Batterie
Batteriekapazität:
95 kWh
Einspeisung:
230 / 400 / 800 V
Verbrauch:
26,1 - 22,2 kWh/100 km
Kosten:
4.83 Euro/100 km
CO2-Ausstoß:
0,0 g/km
Reichweite:
369 - 441 km
Ladezeit:
0,5 - 8,5h
Sitzplätze:
5
Gewicht:
2595 kg

Aktuell

Offizielle Vorstellung bei Audi Zentren am 20. März 2019. Der Audi e-tron ist das erste rein elektrisch angetriebene Serienmodell der Marke mit den Vier Ringen. In San Francisco präsentierte das Unternehmen seinen sportlichen und alltagstauglichen Oberklasse-SUV erstmals der Weltöffentlichkeit. Inzwischen erhielt der Audi e-tron Zuwachs mit der 230 kW (312 PS) kleineren Motorvarianten den Audi e-tron 50 quattro.

Technische Details

Der Audi e-tron quattro nutzt die Power von zwei Elektromotoren – eine E-Maschine mit 125 kW (170 PS) Leistung treibt die Vorderachse an, eine mit 140 kW (190 PS) die Hinterachse. Die Leistung von 300 kW (408 PS) bezieht sich auf die elektrische Peakleistung (60 Sekunden). Zweistufig übersetzte Planetenradgetriebe mit einer Gangstufe übertragen die Kräfte über Differenziale auf die Achsen. Das Konzept der zwei E-Maschinen, das Audi erstmalig vorstellt, macht die Technikstudie zum e-tron quattro. Ein intelligentes Antriebsmanagement steuert das Zusammenspiel je nach Situation. Der Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km beträgt 26,1 - 22,2 (WLTP) und nach alter Norm 24,3 - 22,0 (NEFZ).

Der Luftwiderstand soll durch elektrische Klappen auf der Fronthaube, an den Seiten, im Heckbereich und schmalen Außenspiegel weiter verringert werden. In der ersten Conceptstudie waren die Aussenspiegel ganz entfallen und durch Kamaeras ersetzt worden.

Der Kofferraum bietet bis zu 600 Liter Platz (bei umgeklappter Rückenlehne bis 1.725 Liter und zusätzlich gibt es einen 60 Liter großen Stauraum unter der Motorhaube, der sich eignet um die Ladekabel zu verstauen. Sehr gut für Gespannfahrer: Man kann gebremst auch bis zu 1.800 kg (ungebremst: 750 kg) schwere Anhänger ziehen, zurzeit ja noch eine Ausnahme unter den E-Fahrzeugen.

Laden

Die Ladezeit an einer 150 KW-Gleichstrom-Ladesäule beträgt ca. 50 Minuten. Solarzellen im Dach speisen Strom direkt ein. Auch das Laden mit Wechselstrom wird möglich sein, sowie das kontaktlose Audi Wireless Charging mit pilotiertem Parken. Das Laden an der Haushaltssteckdose ist möglich, für das Laden an der Starkstromsteckdose mit 400 Volt werden ca. 8,5 Stunden Ladezeit benötigt.

Preis 55 quattro

Batterie 95 kWh (netto 86 kWh) / 300 kW Leistung
- Audi e-tron 55 quattro ab 81.500 Euro
- Audi e-tron 55 quattro advanced ab 82.950 Euro
- Audi e-tron 55 quattro S line ab 84.450 Euro

Preis S quattro

Batterie 95 kWh (netto 86 kWh) / 370 kW Leistung
- Audi e-tron S quattro ab 93.800 Euro (brutto)

Preisliste: 01. November 2021 (Update: 08.11.2022)

Die technischen Angaben in der Tabelle beziehen sich auf den Audi e-tron 55 quattro.

Quelle: AUDI AG

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eWissen

Wirtschaftlichkeit

Elektrofahrzeuge stellen mittlerweile eine lohnenswerte und kostengünstige Möglichkeit dar, um eine nachhaltige Mobilität zu garantieren. Gerade im Stadtverkehr sind Elektrofahrzeuge gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren im Vorteil, da ein durchschnittliches Mittelklassefahrzeug mit Verbrennungsmotor beim Anfahren aus dem Stand rund 40 Liter Kraftstoff auf 100 Kilometer benötigt. Allein das tägliche Anfahren im zähflüssigen Berufs- und Feierabendverkehr kostet auf das Jahr gerechnet rund 110 Euro.

Das Fahren eines Elektrofahrzeugs stellt eine sehr kostengünstige Variante der Mobilität dar. Beispielsweise verbraucht ein reines Elektrofahrzeug ca. 15 kWh auf 100 Kilometern, was einem Kraftstoffpreis von ca. 7,65 Euro je 100 km entspricht.

Reichweite mit Strom

Der Elektromotor zeichnet sich durch einen hohen Wirkungsgrad aus, da fast die gesamte elektrisch gespeicherte Energie in Antriebsenergie umgewandelt werden kann – Energieverluste durch Erwärmung finden in einem wesentlich geringeren Ausmaß statt, als bei einem Verbrennungsmotor.

Umwelt

Wird ein Elektrofahrzeug ausschließlich mit regenerativ erzeugtem Strom geladen, kann eine CO2-neutrale Mobilität gewährleistet werden. Zusätzlich sind Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr sehr geräuscharm.

Wenn die Batterien eines Elektrofahrzeugs nicht mehr verwendet werden können, müssen sie fachgerecht entsorgt werden. Die meisten Batterien können grundsätzlich recycelt werden. Alkaline-Batterien werden in der Metallindustrie recycelt und dabei werden Materialien, wie Stahl, Zink oder Ferromangan etc. zurückgewonnen. NiCd / NiMH-Akkus werden genutzt, um Stoffe wie Cadmium und Nickel zurückzugewinnen. Beim Recycling von Lithium-Ionen-Akkus wird Cobalt zurückerlangt und bei Knopfzellen wird Quecksilber wiederhergestellt.

Schadstoffhaltige Batterien, bzw. Akkus, sind mit den folgenden Symbolen gekennzeichnet, um auf das Hausmüll-Entsorgungsverbot hinzuweisen. Unter dem Zeichen ist das chemische Symbol für das Schwermetall angegeben:

Im Jahr 2006 hat die EU eine Batterie-Richtlinie (2006/66/E) verabschiedet, in der eine höhere Quote des Batterie-Recyclings eines der Ziele darstellt. Etwa 70% der gesammelten Batterien werden heute in einem bestehenden Recycling-Markt in Europa wieder aufbereitet. Diese Quote gilt es in den nächsten Jahren zu erhöhen.

Batterieentsorgung

Achten Sie bei Batterien auf eine fachgerechte Entsorgung. Batterien gehören nicht in den Hausmüll.

Förderung und Bezuschussung

EILMELDUNG: Beendigung Förderung Elektrofahrzeuge zum 17.12.2023: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) streicht den Umweltbonus für alle neuen Antragsteller ab 17. Dezember 2023. Vorliegende Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 eingehen, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterbearbeitet und genehmigt, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Siehe neue Richtlinie der bafa

Änderung zum 01.01.2023: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Umweltbonus mit der Veröffentlichung einer neuen Richtlinie angepasst. Die Neufassung der Richtlinie tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Wegfall der Förderung für Plug-In-Hybride: Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.

(Bis 31.12.2022 galt: Für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug In-Hybride) bis 40.000 Euro Nettolistenpreis 4.500 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro 3.750 Euro).

Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines Elektrofahrzeugs, welches erstmalig im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden. Zusätzlich ist der Erwerb eines jungen gebrauchten Elektrofahrzeuges förderfähig, wenn dieser erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.

Elektrofahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2022 erstmalig zugelassen werden, erhalten eine Innovationsprämie, bei der der bisherige Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird und der Herstelleranteil unverändert bleibt. Ein Antrag auf Förderung durch die Innovationsprämie ist bis einschließlich 31. Dezember 2022 möglich.

Der Umweltbonus wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert und deutlich erhöht. Bei rein Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis wird der Umweltbonus um 50 Prozent auf 6.000 Euro angehoben. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 5.000 Euro gezahlt. Ab dem 1. Januar 2024 sind nur noch Fahrzeuge förderfähig, deren gemeldeter Basislistenpreis maximal 45.000 Euro beträgt.

Eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge findet man auf bafa.de

Die Förderung wird nur dann gewährt, wenn der Automobilhersteller dem Käufer mindestens den gleichen Anteil vom Netto-Listenpreis des Basismodells (BAFA Listenpreis) als Nachlass gewährt. Förderanträge können auf dem Online-Portal des BAFA gestellt werden.

Neu: Die Förderung eines AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System, System für künstliche Fahrgeräusche für Elektrofahrzeuge) beträgt pauschal 100 Euro. Der Zuschuss darf pro Fahrzeug nur einmal gewährt werden und ist unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. Juni 2021 förderfähig. Bei der Zulassung ab dem 1. Juli 2021 ist der Einbau eines AVAS für alle Fahrzeugtypen verpflichtend und damit nicht mehr förderfähig.

Bereits in der Fassung der Richtlinie vom 21. Oktober 2020 hat der Richtliniengeber festgelegt, dass nicht mehr alle bisher gelisteten Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge förderfähig sein werden. Dementsprechend sind durch die Richtlinienänderung alle Plug-In-Hybride, deren maximale CO2-Emission je gefahrenem Kilometer 50 Gramm übersteigt und die eine rein elektrische Reichweite von weniger als 60 Kilometern aufweisen, ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr förderfähig.

Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge

Das Bundeskabinett hatte am 18. Mai 2016 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr beschlossen. Folgende Steuerbefreiungen gelten entsprechend Kraftfahrzeugsteuergesetz § 3d:

> Bei Erstzulassung in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2025 für 10 Jahre (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Sie wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt.

> Für Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 18. Mai 2016 bis 31. Dezember 2025 nachträglich zum Elektrofahrzeug umgerüstet worden für 10 Jahre, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030. (§ 3d Abs. 4 KraftStG).

Die Steuerbefreiung beginnt grundsätzlich ab dem Erstzulassungsdatum des jeweiligen Fahrzeugs. Im Falle eines Halterwechsels innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt.

Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent (§ 9 Abs. 2 KraftStG).

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Förderprogramme

Es gibt staatliche Förderungen im Bereich der Elektromobilität. Auf den folgenden Seiten können Sie sich u. a. dahingehend ausführlich informieren:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Bezirksregierung Arnsberg
Elektromobilität NRW
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Unsere Energiesparberater stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidungsfindung. Egal ob bei Ihnen zu Hause oder in unserem Kundenzentrum, wir sind Ihr ganz persönlicher Energiesparberater und freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen, in dessen Rahmen wir uns auf Ihre Bedürfnisse gut vorbereiten.

Ihre Ansprechpartner:


Jörg Flemming

Energiesparberater
Tel.: 05223 967-102
flemming[at]ewb.aov.de

Simon Kriesten

Energiesparberater
Tel.: 05223 967-154
kriesten[at]ewb.aov.de