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Heizung und Warmwasserversorgung sind die größten Energieverbraucher im Haushalt. Der Gesetzgeber verlangt deshalb für alle Arten von Mietverhältnissen grundsätzlich eine verbrauchsabhängige Kostenverteilung für Wärme und Warmwasser. Dies führt für die Vermieter zu teilweise erheblichem Aufwand bei der Heizkostenabrechnung.
Die EWB bietet daher ihren Wärme-Service als Komplettlösung für Liegenschaften ab 2 Wohneinheiten an. Der Hauseigentümer kauft folglich keine Brennstoffe (Erdgas, Heizöl) mehr, womit seine Anlage Heizwärme produziert; vielmehr überlässt er Anschaffung und Betrieb der Anlage der EWB und bezieht nur noch das Ergebnis, nämlich Wärme und gegebenenfalls Warmwasser. Voraussetzung ist, dass der Hauseigentümer sich entschließt, eine langfristige Vertragsbeziehung mit der EWB einzugehen. Die EWB beteiligt sich an der Planung des Systems und ist bemüht, optimale technische Bedingungen zu schaffen.
Der Wärme-Service ist auch in Altbauten möglich, ist aber nicht nur auf den privaten Wohnungsbau zugeschnitten: Industriell oder gewerblich genutzte Gebäude sowie öffentliche Einrichtungen kommen ebenfalls in Frage.
Darüber hinaus bietet die EWB die Finanzierung der Wärme- und Warmwassererzeugungsanlage an. Im Ergebnis ergibt sich für die Kunden eine Minimierung ihrer Heizkosten.
Der Wärme-Service kümmert sich auf Wunsch um die gesamte Wärmeversorgung Ihres Hauses: Vom Bau der Heizungsanlage über die Betriebsführung bis hin zur Ablesung und Abrechnung - wir sorgen dafür, dass rund um Ihre Wärmeversorgung alles in Ordnung ist. Neben Wärme wird auch Warmwasser, Kaltwasser und Abwasser abgerechnet.
Als Ihr Energieversorger vor Ort bieten wir selbstverständlich auch den Bezug von EWB-Strom und EWB-Ökostrom an.
Wir erstellen für jede Wohnung eine separate Abrechnung.
Wir erstellen ein individuelles Angebot nach Absprache.
Wir liefern Erdgas und erzeugen mit der Heizung Wärme und Warmwasser.
Häufig ist die Heizungsanlage der größte Anteil am Stromverbrauch im Haus, wir bezahlen die Rechnung.
Sie wählen den Installateur - wir schließen den Wartungsrahmenvertrag ab und übernehmen die Kosten.
Bei Störungen sind wir für Sie da – rund um die Uhr, an Sonn- und Feiertagen, Tag und Nacht.
Die jährlichen Gebühren übernehmen wir.
Die vier Tarife umfassen folgende Dienstleistungen:
Preisgruppe I ab 4 WE* |
Preisgruppe II ab 8 WE* |
Preisgruppe III ab 2 WE* |
Preisgruppe IV ab 8 WE* |
|
Energielieferung | • | • | • | • |
Abrechnung | • | • | • | • |
Übernahme der Wartungskosten | • | • | • | • |
Übernahme der Schornsteinfegerkosten | • | • | — | — |
Übernahme der Heizungsstromkosten | • | • | — | — |
24h-Bereitschaftsdienst | • | • | • | • |
Investition in die Heizungsanlage | — | • | — | • |
Vertragslaufzeit | 5 Jahre | 10 Jahre | 5 Jahre | 10 Jahre |
* WE = Wohneinheiten
Die Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH stellt seit 1. Januar 2022 nachfolgende Preise für den WÄRME-SERVICE zur Verfügung. Die Preise sind Nettopreise. Die Preise in Klammern sind gerundete Bruttopreise und enthalten die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit: 19 % bzw. 7 %).
Erläuterungen: kWh = Kilowattstunde; m3 = Kubikmeter
* Es können Rundungsdifferenzen entstehen.
** gem. AVBWasserV und Ergänzende Bestimmungen der EWB zur AVBWasserV mit den gültigen Preisblättern 1 und 2.
Die für die im Stadtgebiet der Stadt Spenge ansässigen Kunden gültigen Arbeitspreise für Warmwasser und Kaltwasser richten sich nach den jeweiligen Wasserpreisen der Stadtwerke Herford GmbH.
Für jeden Kunden wird die für ihn zutreffende Preisgruppe festgelegt.
Die Lieferung und Berechnung von Warmwasser kann sowohl dem allgemeinen Umsatzsteuersatz (19 %) als auch dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %) unterliegen.
Entscheidend für die Wahl des Umsatzsteuersatzes ist, ob eine unmittelbare Lieferung von Warmwasser vorliegt oder nicht.
Diese Entscheidung ist abhängig von der technischen Installation innerhalb des zu versorgenden Wärme-Objektes. Es ergeben sich zwei verschiedene Möglichkeiten.
1. Dem Kunden wird für seine Wohneinheit nur das Warmwasser geliefert und der Verbrauch mittels geeigneter Messeinrichtungen ermittelt. In diesem Fall handelt es sich um Warmwassererwärmung, die dem allgemeinen Umsatzsteuersatz (19 %) unterliegt. Das gelieferte Kaltwasser wird zentral an einer Messeinrichtung für das ganze Haus gemessen und der ermittelte Verbrauch wird an den Eigentümer / Verwalter des Hauses berechnet. Es kommt Punkt (2) oder (4) der Preise zur Anwendung.
2. Dem Kunden wird für seine Wohneinheit sowohl das Warmwasser als auch das Kaltwasser geliefert und der Verbrauch mittels geeigneter Messeinrichtungen ermittelt. In diesem Fall ist die Warmwasserlieferung unmittelbar und unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %). Es kommt Punkt (3) oder (5) der Preise zur Anwendung.
Bünde, 9. November 2021
Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH
gez. Dr.-Ing. Marion Kapsa
Geschäftsführerin
Die Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH stellt seit 1. Januar 2022 nachfolgende Preise für den WÄRME-SERVICE WÄRMEPUMPEN zur Verfügung. Die Preise sind Nettopreise. Die Preise in Klammern sind gerundete Bruttopreise und enthalten die
Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit: 19 % bzw. 7 %).
Erläuterungen: kWh = Kilowattstunde; m3 = Kubikmeter
* Es können Rundungsdifferenzen entstehen.
Die für die im Stadtgebiet der Stadt Spenge ansässigen Kunden gültigen Arbeitspreise für Warmwasser und Kaltwasser richten sich nach den jeweiligen Wasserpreisen der Stadtwerke Herford GmbH.
Die Lieferung und Berechnung von Warmwasser kann sowohl dem allgemeinen Umsatzsteuersatz (19 %) als auch dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %) unterliegen.
Entscheidend für die Wahl des Umsatzsteuersatzes ist, ob eine unmittelbare Lieferung von Warmwasser vorliegt oder nicht.
Diese Entscheidung ist abhängig von der technischen Installation innerhalb des zu versorgenden Wärmeobjektes. Es ergeben sich zwei verschiedene Möglichkeiten.
1. Dem Kunden wird für seine Wohneinheit nur das Warmwasser geliefert und der Verbrauch mittels geeigneter Messeinrichtungen ermittelt. In diesem Fall handelt es sich um Warmwassererwärmung, die dem allgemeinen Umsatzsteuersatz (19 %) unterliegt. Das gelieferte Kaltwasser wird zentral an einer Messeinrichtung für das ganze Haus gemessen und der ermittelte Verbrauch wird an den Eigentümer/ Verwalter des Hauses berechnet. Es kommt Punkt (2) der Preise zur Anwendung.
2. Dem Kunden wird für seine Wohneinheit sowohl das Warmwasser als auch das Kaltwasser geliefert und der Verbrauch mittels geeigneter Messeinrichtungen ermittelt. In diesem Fall ist die Warmwasserlieferung unmittelbar und unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %). Es kommt Punkt (3) der Preise zur Anwendung.
Bünde, 9. November 2021
Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH
gez. Dr.-Ing. Marion Kapsa
Geschäftsführer
Michael Wetzel
Tel.: 05223 967-157
wetzel[at]ewb.aov.de
Ilka Piel
Tel.: 05223 967-180
piel[at]ewb.aov.de
Simon Kriesten
Tel.: 05223 967-154
kriesten[at]ewb.aov.de