So funktioniert die Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden

Der Bund hat eine Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekunden beschlossen und übernimmt die Abschläge für Dezember 2022. Auch die Kundinnen und Kunden der Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH (EWB) profitieren von dieser Entlastungsmaßnahme. Die EWB erklärt, wie die Soforthilfe funktioniert.

Keine Abschlagszahlungen im Dezember

Die gestiegenen Kosten für Erdgas und Wärme bedeuten für viele Menschen eine enorme Belastung. Um Verbraucherinnen und Verbraucher kurzfristig zu entlasten, hat die Bundesregierung das sogenannte Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) auf den Weg gebracht. Weil die EWB die Soforthilfe im Sinne des Gesetzes weitergibt, zahlen Haushaltskunden sowie kleinere und mittelständische Unternehmen im Dezember im 1. Schritt keinen Abschlag für Erdgas und Wärme.

Kundinnen und Kunden müssen nicht aktiv werden

„Wer uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss nichts weiter tun, um die Soforthilfe zu erhalten“, erklärt Thorsten Maatz, Leiter des EWB-Kundencenters. Die EWB setzt den Lastschrifteinzug für Erdgas- oder Wärme zum 10. Dezember automatisch aus. Abschläge für Wasser und Strom hingegen werden wie gewohnt abgebucht. Kundinnen und Kunden, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben und den monatlichen Abschlag selbst überweisen, müssen die Zahlungen eigenständig stoppen. „Wer den Abschlag im Dezember trotzdem überweist oder bereits per Jahresvorauszahlung bezahlt hat, bekommt den Betrag mit der nächsten Jahresrechnung entsprechend verrechnet“, sagt Thorsten Maatz. Die genaue Abrechnung der Soforthilfe erfolgt mit der Jahresrechnung 2022. Diese erhalten die Kundinnen und Kunden der EWB wie gewohnt Mitte Januar 2023.

Weitere Informationen zur Soforthilfe hat die EWB hier zusammengestellt: Information zur Soforthilfe

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