Unser Service

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über Vorteile unseres Kundenportals, wie Sie mit den Förderprogrammen bares Geld sparen sowie Hilfe zu anderen Themen der Energieversorgung.

FAQ

Allgemeines

Wo kann ich bei Problemen Hilfe erhalten?

Bei Problemen oder Fragen zu unserem Kundenportal schreiben Sie uns einfach eine E-Mail (kundenservice@ewb.aov.de) oder rufen Sie uns unter der Rufnummer: 05223/967-112 an.

Abschlagsänderung

Warum kann ich keine Abschlagsänderungen mehr vornehmen?

Sie können Ihren Abschlag maximal zwei Mal pro Jahr ändern. Für eine nochmalige Änderung Ihres Abschlags wenden Sie sich bitte an unser Kundencenter (Tel. 05223/967-112).

Warum kann ich meinen Abschlagsbetrag nur innerhalb bestimmter Grenzen ändern?

Ihr Abschlagsbetrag wurde aufgrund Ihres abgerechneten Verbrauchs bzw. einer Verbrauchsvorgabe berechnet. Die Änderung innerhalb bestimmter Grenzen soll eine eventuell erhöhte Nachforderung oder ein erhöhtes Guthaben bei Ihrer nächsten Abrechnung verhindern. Für eine Änderung Ihres Abschlags über diese Grenzen hinaus wenden Sie sich bitte an unser Kundencenter (Tel. 05223/967-112).

Auswahl des Vertragskontos

Welche Auswirkungen hat die Vertragskontoauswahl?

Nach dem Login werden Sie um die Auswahl eines Vertragskontos gebeten. Hier bekommen Sie die Informationen zu dem von Ihnen ausgewählten Vertragskonto, z. B.: Rechnungen, Zählerstände, Verbrauchshistorie, etc. Jegliche Änderungen, die für ein Vertragskonto vorgenommen werden, gelten nur für das ausgewählte Vertragskonto. Sollten Sie für weitere Vertragskonten Änderungen vornehmen wollen, wählen Sie bitte das gewünschte Vertragskonto aus.

Brennstoffemissionshandelsgesetz

Was ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz?

Grundlage für die CO2-Bepreisung ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (kurz: BEHG). Damit werden Emissionen aus Brennstoffen im Wärme- und Verkehrsbereich erfasst, die vom bestehenden europäischen Emissionshandel nicht berücksichtigt werden. Dies gilt also insbesondere für Brennstoffe im Wärmemarkt oder im Verkehrsbereich, wie Erdöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde im November 2019 im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung verabschiedet. Es ist die Grundlage für einen nationalen CO2-Emissionshandel und führt zu einer Bepreisung der CO2-Emissionen, soweit sie nicht vom europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst sind. Im Jahr 2020 wurde das Gesetz noch einmal überarbeitet, da sich Bund und Länder im Dezember 2019 darauf geeinigt hatten, den von der Bundesregierung vorgesehenen Preispfad anzuheben. Gasvertriebe sind sogenannte Inverkehrbringer nach dem BEHG und müssen für verkauftes Erdgas CO2- Zertifikate kaufen. Dies geschieht in einem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS oder auch Brennstoffemissionshandel): Das nEHS wird neu in Deutschland etabliert und ist bei der Deutschen Emissionshandelsstelle DEHST angesiedelt.

Was ist der CO2-Preis?

Für den Ausstoß von Treibhausgasen bei der Erzeugung von Wärme gibt es künftig einen Preis, den sogenannten CO2-Preis. Er soll Anreize für ein umweltschonendes Verhalten setzen: Durch die Verteuerung von Emissionen aus Brennstoffen sollen sich Investitionen in die Reduzierung von CO2 finanziell mehr lohnen, zum Beispiel der Umstieg auf eine effiziente Brennwert-Heizung, die Nutzung klimaschonender Gase wie Biogas oder die Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarthermie. Die Einnahmen aus den beiden CO2-Preisen kommen direkt dem Klimaschutz zugute. Mit ihnen finanziert der Bund viele Maßnahmen, wie zum Beispiel Förderprogramme zur Gebäudesanierung. Künftig wird auch die EEG-Umlage mit Einnahmen aus der CO2-Bepreisung gesenkt werden können.

Wie hoch ist der CO2-Preis und wie wird er sich in Zukunft entwickeln?

Der Preis für eine Tonne CO2-Emissionen ist für 2021 mit 25 Euro festgelegt und wird entsprechend des jeweiligen CO2-Ausstoßes, der bei der Verbrennung der Energieträger freigesetzt wird, umgelegt. Bis 2025 ist eine kontinuierliche Preisentwicklung festgelegt. Dabei steigt der Preis bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2. Ab dem Jahr 2026 werden die sogenannten CO2-Zertifikate gehandelt. Das heißt, in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen von 55 bis 65 Euro wird sich der Preis in einem Markt bilden, in dem CO2-Zertifikate verkauft und gekauft werden können. Ab 2027 sieht das Gesetz keine Festpreise vor.

Warum wird es einen CO2-Preis für Erdgas geben, wenn Erdgas ein umweltschonender fossiler Energieträger ist?

Auch bei der Verbrennung von Erdgas entsteht CO2 - jedoch weniger als bei der Nutzung aller anderen fossilen Energieträger. Der geringere CO2-Gehalt von Erdgas im Vergleich zu allen anderen fossilen Energieträgern zeigt sich auch in der Höhe der CO2-Bepreisung. Da die Energieträger nach dem BEHG gemäß ihren spezifischen CO2-Emissionen bepreist werden, erhält Erdgas bei einem CO2-Preis von 25 Euro/Tonne einen verhältnismäßig geringen Aufpreis von 0,54 Cent/kWh, dies entspricht etwa 10 Prozent des Endpreises. Zum Vergleich: Heizöl hingegen enthält einen Aufschlag von 0,0808 t CO2/GJ bzw. 0,87 Cent/kWh.

Einzug/Lieferantenwechsel

Was tue ich, wenn ich von einem anderen Energieversorgungsunternehmen zur EWB wechseln möchte?

Auf der EWB-Homepage befinden sich Preisrechner für Strom und Erdgas. Geben Sie Ihre Postleitzahl und den gewünschten Verbrauch ein und klicken Sie auf „Tarife vergleichen“. Anschließend zeigt Ihnen die Webseite die aktuellen Produktangebote der EWB und die Ersparnis gegenüber Ihrem aktuellen Versorger. Wählen Sie das geeignete Produkt aus und klicken Sie auf „Weiter“. Sie werden dann durch ein bequem auszufüllendes Onlineformular geführt. Nach Abschluss der Bestellung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.

Was tue ich, wenn ich in eine neue Immobilie (Haus, Wohnung, Büro) einziehe?

Auf der EWB-Homepage finden Sie die Schaltfläche „Einzug/Anmeldung“. Diese Schaltfläche führt zu einem Online-Formular, in dem Sie bequem alle notwendigen Daten eingeben können. Pflichtfelder sind gekennzeichnet. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung Ihrer Anmeldung. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie bitte unser Kundencenter unter der Telefonnummer 05223 / 967-112 an. Ein Tipp: Machen Sie am besten vor dem Ausfüllen des Formulars von allen Zählern in der neuen Immobilie ein Handyfoto. Damit erleichtern Sie sie sich die Eingabe der Daten erheblich.

Meine Daten

Warum kann ich meinen Namen nicht korrigieren/ändern?

Die Änderung des Namens hat Auswirkungen auf den zwischen Ihnen und der Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH bestehenden Liefervertrag. Für Namensänderungen nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Kundencenter auf.

Was geschieht, wenn ich meine Kundendaten ändere?

Sichern Sie Ihre geänderten Daten unmittelbar über den Button „Speichern“. Geänderte Kundendaten sind ab dem Zeitpunkt der Änderung gültig.

Rechnungen

Kann ich eine Rechnungssimulation durchführen?

Mit der Rechnungssimulation bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Jahresabrechnung vorab zu simulieren und ggf. Ihren Abschlag dementsprechend anzupassen. Dazu benötigen wir Ihren aktuellen Zählerstand. Bitte bedenken Sie, dass es sich bei der Rechnungssimulation um eine Hochrechnung handelt. Diese ist nicht rechtsverbindlich und kann von der tatsächlichen Rechnungshöhe abweichen.

Wo finde ich im Kundenportal meine letzten Rechnungen?

Sie finden Ihre letzten Jahresabrechnungen unter dem Menüpunkt „Dokumente und Rechnungen“. Hier können Sie sich die gewünschte Rechnung auswählen und ggfs. ausdrucken. Sollten Sie weitere Abrechnungen benötigen, wenden Sie sich an unser Kundencenter (Tel. 05223/967-112).

Registrierung und Anmeldung

Kann ich mein Passwort beliebig auswählen?

Nein, zu Ihrer Sicherheit muss das Passwort folgende Eigenschaften haben: Mindestlänge 8 (maximal 16) Stellen, bestehend aus Buchstaben in Groß- und Kleinschreibung, Zahlen und Sonderzeichen − davon muss jede Kategorie mindestens einmal verwendet werden.

Womit registriere ich mich?

Mit einem bestehenden Vertrag mit der EWB Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH können Sie sich im Kundenportal registrieren. Über die Schaltfläche „Login Kundenportal“ erreichen Sie die Startseite des EWB-Kundenportals. Nach Klicken der Schaltfläche „Registrierung“ werden Sie durch einen Prozess geführt, in dem Sie sich mit Ihren Vertragsdaten identifizieren. Hierzu benötigen Sie u. a. Ihre Kundennummer, die Zählernummer sowie persönliche Daten. Bei einer erfolgreichen Registrierung erhalten Sie per E-Mail einen Aktivierungslink, mit dem Sie Ihre Daten bestätigen. Anschließend können Sie das EWB-Kundenportal sofort nutzen.

Wenn ich mehrere Zähler habe - muss ich mich für jede Zählernummer separat registrieren?

Nein, es reicht aus, wenn Sie sich bei der Registrierung im Portal mit einer Ihrer Zählernummern identifizieren.

Wann bekomme ich meine Bestätigungs-E-Mail?

Die E-Mail sollte innerhalb weniger Minuten bei Ihnen ankommen. Falls Sie innerhalb dieser Zeit keine E-Mail erhalten haben, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie im Registrierungsprozess Ihre E-Mail-Adresse korrekt eingegeben haben. Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich hierzu bitte an unser Kundencenter unter der Telefonnummer 05223/967-112 oder schreiben uns eine E-Mail (kundenservice@ewb.aov.de).

Kann ich meine E-Mail-Adresse als Benutzernamen ändern (Login)?

Die E-Mail Adresse als Benutzername kann nicht geändert werden. Wenn Sie Ihre E-Mail Adresse unter den persönlichen Daten ändern, hat dies lediglich Auswirkungen auf die Kommunikation zwischen Ihnen und der EWB, z.B. beim Versand von Mails.

Kann ich mein Passwort ändern und wie oft?

Sie können Ihr Passwort beliebig oft ändern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Passwort mindestens 8 Zeichen lang sein muss und mindestens 3 Zeichen aus den Kategorien Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Zahlen oder Sonderzeichen enthalten muss. Es darf außerdem nicht Ihren angegebenen Vor- oder Nachnamen bzw. Ihre E-Mail-Adresse enthalten.

Wie kann ich mein Passwort ändern?

Um Ihr Passwort zu ändern, müssen Sie sich mit Ihrem aktuellen Passwort beim Kundenportal anmelden. Im Menü finden Sie unter „Kundendaten“ die Funktion „Passwort ändern“. Hier können Sie ein neues Passwort vergeben.

Was ist, wenn ich mein Passwort vergessen habe?

Sie erhalten von uns ein neues Passwort. Gehen Sie hierzu auf die Anmeldeseite auf den Link „Passwort vergessen“.

Warum muss ich mich registrieren bzw. anmelden?

Ihre persönlichen Daten werden durch den Registrierungs- und Anmeldevorgang vor unerlaubten Zugriffen geschützt.

Was heißt Registrierung? Was heißt Anmeldung?

Um das Kundenportal nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung notwendig. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Registrierungsbestätigung mit Ihrem selbstgewählten Benutzernamen und dem Passwort. Mit diesen Daten können Sie sich dann jederzeit im Kundenportal anmelden. Das Kundenportal kann ausschließlich von Kunden der EWB Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH genutzt werden.

Welche Probleme können bei der Registrierung auftreten?

Bitte achten Sie ganz genau auf die Schreibweise Ihrer persönlichen Daten. Nur genau die Schreibweise, welche Sie z. B. Ihrer letzten Rechnung entnehmen können, ermöglicht Ihnen einen Zugang zu unserem Kundenportal. Achten Sie bitte insbesondere auf die Schreibweise Ihres Namens. Sollten Ihre Daten nicht mit den Daten in unserem Abrechnungssystem übereinstimmen oder sollten Sie sonstige Probleme bei der Registrierung haben, wenden Sie sich bitte an unser Kundencenter (05223/967-112).

Kann ich mich mit mehreren Benutzernamen registrieren?

Nein, als Geschäftspartner der EWB können Sie sich mit einem Benutzerkonto anmelden.

Ummeldung

Wie kann ich einen Umzug melden?

Bitte wählen Sie hierfür auf der EWB-Homepage die Schaltfläche „Einzug/Anmeldung“. Natürlich können Sie Ihre An- und Ummeldung auch schriftlich oder telefonisch in unserem Kundencenter durchführen.

Zähler & Verbräuche

Was sind "Smart Meter" bzw. "intelligente Messsysteme"?

Im Jahr 2016 verabschiedete die Regierung das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Dabei legte sie einen Zeitplan zum flächendeckenden Einbau moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme fest: den sogenannten Smart Meter Rollout.

Er schafft einen rechtlichen Rahmen für die digitale Energiezukunft, auf die Privathaushalte und Unternehmen vorbereitet sein sollten.
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass ab 2020 intelligente Messsysteme bei Kunden mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh sowie Stromerzeugern, z. B. Besitzern einer Photovoltaik-Anlage, über 7 kW installierter Leistung eingebaut sind.

Bis 2032 sollen alle Haushalte zumindest eine moderne Messeinrichtung besitzen.


Alles Wissenswerte zum Smart Meter Rollout finden Sie hier unter diesem Link:


Wieso meldet mir das System, meine Zählerstände seien nicht im erwarteten Bereich (unplausibel)?

Aufgrund Ihres bisherigen Verbrauchsverhaltens hat das System einen zu erwartenden Verbrauch kalkuliert. Der von Ihnen eingegebene Wert weicht von diesem ab. Prüfen Sie Ihren Zählerstand noch einmal. Sollte er stimmen, setzen Sie sich bitte in diesem Fall direkt mit dem Kundencenter in Verbindung (Tel. 05223/967-112).

Wieso ist die Zählernummer unterschiedlich?

Eventuell haben Sie den falschen Zähler abgelesen oder Ihr Zähler wurde vor kurzem gewechselt. Diese Zählerwechselung ist dann möglicherweise in unserem Abrechnungssystem noch nicht erfasst. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall direkt mit dem Kundencenter in Verbindung (Tel. 05223/967-112).

Muss ich mich für die Zählerstandsangabe im Kundenportal registrieren lassen?

Nein, Sie können uns auch die Zählerstände persönlich, schriftlich oder telefonisch mitteilen. Eine Eingabe der Zählerstände im Kundenportal ist nur mit Registrierung möglich. Die Eingabe im Kundenportal ist sehr komfortabel, die Zählerstände werden direkt auf Plausibilität geprüft und Sie können auch andere Online-Services nutzen.
Einzug/Anmeldung - Anmeldeformular

Nachfolgend finden Sie das Formular „Einzug/Anmeldung”:

>> zum Formular

Services online rund um An- und Abmeldung

EWB-Online-Service im Kundenportal

Kennen Sie schon unser Kundenportal?

In unserem Kundenportal können Sie

  • jederzeit und von überall auf Ihre Kundendaten zugreifen und gegebenenfalls Änderungen vornehmen – auch von mobilen Geräten
  • Ihre Zählerstände einfach und bequem online eingeben
  • Ihre Rechnungen anschauen und ausdrucken oder künftige Rechnungen simulieren
  • Ihren Abschlagsplan online anschauen
  • Ihren Abschlag ändern
  • uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen
  • Ihre Bankverbindung ändern
  • Ihre Ablesedaten aus den vergangenen Jahren einsehen und sich um- und abmelden.


Selbstverständlich werden Ihre Daten sicher über eine verschlüsselte Verbindung (128-Bit SSL-Verschlüsselung) mit Kennwortabfrage geschützt.

Bequemer geht‘s nicht. Probieren Sie es doch einfach aus.

Nutzen Sie die Vorteile des Kundenportals und registrieren Sie sich.
Hier geht es zum Login ins Kundenportal.

Haben Sie Ideen, wie wir unser Kundenportal noch interessanter und effektiver gestalten können? Dann teilen Sie uns dies doch bitte mit. Wir freuen uns auf Ihre Verbesserungsvorschläge. Die Angaben sind selbstverständlich freiwillig, helfen uns aber, den Service für Sie persönlich zu verbessern.

Denn wir möchten noch besser werden - für Sie!

 


Tipps und häufige Fragen zum Online-Kundenportal

Allgemeines

Wo kann ich bei Problemen Hilfe erhalten?

Bei Problemen oder Fragen zu unserem Kundenportal schreiben Sie uns einfach eine E-Mail (kundenservice@ewb.aov.de) oder rufen Sie uns unter der Rufnummer: 05223/967-112 an.

Abschlagsänderung

Warum kann ich keine Abschlagsänderungen mehr vornehmen?

Sie können Ihren Abschlag maximal zwei Mal pro Jahr ändern. Für eine nochmalige Änderung Ihres Abschlags wenden Sie sich bitte an unser Kundencenter (Tel. 05223/967-112).

Warum kann ich meinen Abschlagsbetrag nur innerhalb bestimmter Grenzen ändern?

Ihr Abschlagsbetrag wurde aufgrund Ihres abgerechneten Verbrauchs bzw. einer Verbrauchsvorgabe berechnet. Die Änderung innerhalb bestimmter Grenzen soll eine eventuell erhöhte Nachforderung oder ein erhöhtes Guthaben bei Ihrer nächsten Abrechnung verhindern. Für eine Änderung Ihres Abschlags über diese Grenzen hinaus wenden Sie sich bitte an unser Kundencenter (Tel. 05223/967-112).

Auswahl des Vertragskontos

Welche Auswirkungen hat die Vertragskontoauswahl?

Nach dem Login werden Sie um die Auswahl eines Vertragskontos gebeten. Hier bekommen Sie die Informationen zu dem von Ihnen ausgewählten Vertragskonto, z. B.: Rechnungen, Zählerstände, Verbrauchshistorie, etc. Jegliche Änderungen, die für ein Vertragskonto vorgenommen werden, gelten nur für das ausgewählte Vertragskonto. Sollten Sie für weitere Vertragskonten Änderungen vornehmen wollen, wählen Sie bitte das gewünschte Vertragskonto aus.

Brennstoffemissionshandelsgesetz

Was ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz?

Grundlage für die CO2-Bepreisung ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (kurz: BEHG). Damit werden Emissionen aus Brennstoffen im Wärme- und Verkehrsbereich erfasst, die vom bestehenden europäischen Emissionshandel nicht berücksichtigt werden. Dies gilt also insbesondere für Brennstoffe im Wärmemarkt oder im Verkehrsbereich, wie Erdöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde im November 2019 im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung verabschiedet. Es ist die Grundlage für einen nationalen CO2-Emissionshandel und führt zu einer Bepreisung der CO2-Emissionen, soweit sie nicht vom europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst sind. Im Jahr 2020 wurde das Gesetz noch einmal überarbeitet, da sich Bund und Länder im Dezember 2019 darauf geeinigt hatten, den von der Bundesregierung vorgesehenen Preispfad anzuheben. Gasvertriebe sind sogenannte Inverkehrbringer nach dem BEHG und müssen für verkauftes Erdgas CO2- Zertifikate kaufen. Dies geschieht in einem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS oder auch Brennstoffemissionshandel): Das nEHS wird neu in Deutschland etabliert und ist bei der Deutschen Emissionshandelsstelle DEHST angesiedelt.

Was ist der CO2-Preis?

Für den Ausstoß von Treibhausgasen bei der Erzeugung von Wärme gibt es künftig einen Preis, den sogenannten CO2-Preis. Er soll Anreize für ein umweltschonendes Verhalten setzen: Durch die Verteuerung von Emissionen aus Brennstoffen sollen sich Investitionen in die Reduzierung von CO2 finanziell mehr lohnen, zum Beispiel der Umstieg auf eine effiziente Brennwert-Heizung, die Nutzung klimaschonender Gase wie Biogas oder die Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarthermie. Die Einnahmen aus den beiden CO2-Preisen kommen direkt dem Klimaschutz zugute. Mit ihnen finanziert der Bund viele Maßnahmen, wie zum Beispiel Förderprogramme zur Gebäudesanierung. Künftig wird auch die EEG-Umlage mit Einnahmen aus der CO2-Bepreisung gesenkt werden können.

Wie hoch ist der CO2-Preis und wie wird er sich in Zukunft entwickeln?

Der Preis für eine Tonne CO2-Emissionen ist für 2021 mit 25 Euro festgelegt und wird entsprechend des jeweiligen CO2-Ausstoßes, der bei der Verbrennung der Energieträger freigesetzt wird, umgelegt. Bis 2025 ist eine kontinuierliche Preisentwicklung festgelegt. Dabei steigt der Preis bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2. Ab dem Jahr 2026 werden die sogenannten CO2-Zertifikate gehandelt. Das heißt, in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen von 55 bis 65 Euro wird sich der Preis in einem Markt bilden, in dem CO2-Zertifikate verkauft und gekauft werden können. Ab 2027 sieht das Gesetz keine Festpreise vor.

Warum wird es einen CO2-Preis für Erdgas geben, wenn Erdgas ein umweltschonender fossiler Energieträger ist?

Auch bei der Verbrennung von Erdgas entsteht CO2 - jedoch weniger als bei der Nutzung aller anderen fossilen Energieträger. Der geringere CO2-Gehalt von Erdgas im Vergleich zu allen anderen fossilen Energieträgern zeigt sich auch in der Höhe der CO2-Bepreisung. Da die Energieträger nach dem BEHG gemäß ihren spezifischen CO2-Emissionen bepreist werden, erhält Erdgas bei einem CO2-Preis von 25 Euro/Tonne einen verhältnismäßig geringen Aufpreis von 0,54 Cent/kWh, dies entspricht etwa 10 Prozent des Endpreises. Zum Vergleich: Heizöl hingegen enthält einen Aufschlag von 0,0808 t CO2/GJ bzw. 0,87 Cent/kWh.

Einzug/Lieferantenwechsel

Was tue ich, wenn ich von einem anderen Energieversorgungsunternehmen zur EWB wechseln möchte?

Auf der EWB-Homepage befinden sich Preisrechner für Strom und Erdgas. Geben Sie Ihre Postleitzahl und den gewünschten Verbrauch ein und klicken Sie auf „Tarife vergleichen“. Anschließend zeigt Ihnen die Webseite die aktuellen Produktangebote der EWB und die Ersparnis gegenüber Ihrem aktuellen Versorger. Wählen Sie das geeignete Produkt aus und klicken Sie auf „Weiter“. Sie werden dann durch ein bequem auszufüllendes Onlineformular geführt. Nach Abschluss der Bestellung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.

Was tue ich, wenn ich in eine neue Immobilie (Haus, Wohnung, Büro) einziehe?

Auf der EWB-Homepage finden Sie die Schaltfläche „Einzug/Anmeldung“. Diese Schaltfläche führt zu einem Online-Formular, in dem Sie bequem alle notwendigen Daten eingeben können. Pflichtfelder sind gekennzeichnet. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung Ihrer Anmeldung. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie bitte unser Kundencenter unter der Telefonnummer 05223 / 967-112 an. Ein Tipp: Machen Sie am besten vor dem Ausfüllen des Formulars von allen Zählern in der neuen Immobilie ein Handyfoto. Damit erleichtern Sie sie sich die Eingabe der Daten erheblich.

Meine Daten

Warum kann ich meinen Namen nicht korrigieren/ändern?

Die Änderung des Namens hat Auswirkungen auf den zwischen Ihnen und der Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH bestehenden Liefervertrag. Für Namensänderungen nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Kundencenter auf.

Was geschieht, wenn ich meine Kundendaten ändere?

Sichern Sie Ihre geänderten Daten unmittelbar über den Button „Speichern“. Geänderte Kundendaten sind ab dem Zeitpunkt der Änderung gültig.

Rechnungen

Kann ich eine Rechnungssimulation durchführen?

Mit der Rechnungssimulation bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Jahresabrechnung vorab zu simulieren und ggf. Ihren Abschlag dementsprechend anzupassen. Dazu benötigen wir Ihren aktuellen Zählerstand. Bitte bedenken Sie, dass es sich bei der Rechnungssimulation um eine Hochrechnung handelt. Diese ist nicht rechtsverbindlich und kann von der tatsächlichen Rechnungshöhe abweichen.

Wo finde ich im Kundenportal meine letzten Rechnungen?

Sie finden Ihre letzten Jahresabrechnungen unter dem Menüpunkt „Dokumente und Rechnungen“. Hier können Sie sich die gewünschte Rechnung auswählen und ggfs. ausdrucken. Sollten Sie weitere Abrechnungen benötigen, wenden Sie sich an unser Kundencenter (Tel. 05223/967-112).

Registrierung und Anmeldung

Kann ich mein Passwort beliebig auswählen?

Nein, zu Ihrer Sicherheit muss das Passwort folgende Eigenschaften haben: Mindestlänge 8 (maximal 16) Stellen, bestehend aus Buchstaben in Groß- und Kleinschreibung, Zahlen und Sonderzeichen − davon muss jede Kategorie mindestens einmal verwendet werden.

Womit registriere ich mich?

Mit einem bestehenden Vertrag mit der EWB Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH können Sie sich im Kundenportal registrieren. Über die Schaltfläche „Login Kundenportal“ erreichen Sie die Startseite des EWB-Kundenportals. Nach Klicken der Schaltfläche „Registrierung“ werden Sie durch einen Prozess geführt, in dem Sie sich mit Ihren Vertragsdaten identifizieren. Hierzu benötigen Sie u. a. Ihre Kundennummer, die Zählernummer sowie persönliche Daten. Bei einer erfolgreichen Registrierung erhalten Sie per E-Mail einen Aktivierungslink, mit dem Sie Ihre Daten bestätigen. Anschließend können Sie das EWB-Kundenportal sofort nutzen.

Wenn ich mehrere Zähler habe - muss ich mich für jede Zählernummer separat registrieren?

Nein, es reicht aus, wenn Sie sich bei der Registrierung im Portal mit einer Ihrer Zählernummern identifizieren.

Wann bekomme ich meine Bestätigungs-E-Mail?

Die E-Mail sollte innerhalb weniger Minuten bei Ihnen ankommen. Falls Sie innerhalb dieser Zeit keine E-Mail erhalten haben, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie im Registrierungsprozess Ihre E-Mail-Adresse korrekt eingegeben haben. Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich hierzu bitte an unser Kundencenter unter der Telefonnummer 05223/967-112 oder schreiben uns eine E-Mail (kundenservice@ewb.aov.de).

Kann ich meine E-Mail-Adresse als Benutzernamen ändern (Login)?

Die E-Mail Adresse als Benutzername kann nicht geändert werden. Wenn Sie Ihre E-Mail Adresse unter den persönlichen Daten ändern, hat dies lediglich Auswirkungen auf die Kommunikation zwischen Ihnen und der EWB, z.B. beim Versand von Mails.

Kann ich mein Passwort ändern und wie oft?

Sie können Ihr Passwort beliebig oft ändern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Passwort mindestens 8 Zeichen lang sein muss und mindestens 3 Zeichen aus den Kategorien Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Zahlen oder Sonderzeichen enthalten muss. Es darf außerdem nicht Ihren angegebenen Vor- oder Nachnamen bzw. Ihre E-Mail-Adresse enthalten.

Wie kann ich mein Passwort ändern?

Um Ihr Passwort zu ändern, müssen Sie sich mit Ihrem aktuellen Passwort beim Kundenportal anmelden. Im Menü finden Sie unter „Kundendaten“ die Funktion „Passwort ändern“. Hier können Sie ein neues Passwort vergeben.

Was ist, wenn ich mein Passwort vergessen habe?

Sie erhalten von uns ein neues Passwort. Gehen Sie hierzu auf die Anmeldeseite auf den Link „Passwort vergessen“.

Warum muss ich mich registrieren bzw. anmelden?

Ihre persönlichen Daten werden durch den Registrierungs- und Anmeldevorgang vor unerlaubten Zugriffen geschützt.

Was heißt Registrierung? Was heißt Anmeldung?

Um das Kundenportal nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung notwendig. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Registrierungsbestätigung mit Ihrem selbstgewählten Benutzernamen und dem Passwort. Mit diesen Daten können Sie sich dann jederzeit im Kundenportal anmelden. Das Kundenportal kann ausschließlich von Kunden der EWB Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH genutzt werden.

Welche Probleme können bei der Registrierung auftreten?

Bitte achten Sie ganz genau auf die Schreibweise Ihrer persönlichen Daten. Nur genau die Schreibweise, welche Sie z. B. Ihrer letzten Rechnung entnehmen können, ermöglicht Ihnen einen Zugang zu unserem Kundenportal. Achten Sie bitte insbesondere auf die Schreibweise Ihres Namens. Sollten Ihre Daten nicht mit den Daten in unserem Abrechnungssystem übereinstimmen oder sollten Sie sonstige Probleme bei der Registrierung haben, wenden Sie sich bitte an unser Kundencenter (05223/967-112).

Kann ich mich mit mehreren Benutzernamen registrieren?

Nein, als Geschäftspartner der EWB können Sie sich mit einem Benutzerkonto anmelden.

Ummeldung

Wie kann ich einen Umzug melden?

Bitte wählen Sie hierfür auf der EWB-Homepage die Schaltfläche „Einzug/Anmeldung“. Natürlich können Sie Ihre An- und Ummeldung auch schriftlich oder telefonisch in unserem Kundencenter durchführen.

Zähler & Verbräuche

Was sind "Smart Meter" bzw. "intelligente Messsysteme"?

Im Jahr 2016 verabschiedete die Regierung das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Dabei legte sie einen Zeitplan zum flächendeckenden Einbau moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme fest: den sogenannten Smart Meter Rollout.

Er schafft einen rechtlichen Rahmen für die digitale Energiezukunft, auf die Privathaushalte und Unternehmen vorbereitet sein sollten.
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass ab 2020 intelligente Messsysteme bei Kunden mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh sowie Stromerzeugern, z. B. Besitzern einer Photovoltaik-Anlage, über 7 kW installierter Leistung eingebaut sind.

Bis 2032 sollen alle Haushalte zumindest eine moderne Messeinrichtung besitzen.


Alles Wissenswerte zum Smart Meter Rollout finden Sie hier unter diesem Link:


Wieso meldet mir das System, meine Zählerstände seien nicht im erwarteten Bereich (unplausibel)?

Aufgrund Ihres bisherigen Verbrauchsverhaltens hat das System einen zu erwartenden Verbrauch kalkuliert. Der von Ihnen eingegebene Wert weicht von diesem ab. Prüfen Sie Ihren Zählerstand noch einmal. Sollte er stimmen, setzen Sie sich bitte in diesem Fall direkt mit dem Kundencenter in Verbindung (Tel. 05223/967-112).

Wieso ist die Zählernummer unterschiedlich?

Eventuell haben Sie den falschen Zähler abgelesen oder Ihr Zähler wurde vor kurzem gewechselt. Diese Zählerwechselung ist dann möglicherweise in unserem Abrechnungssystem noch nicht erfasst. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall direkt mit dem Kundencenter in Verbindung (Tel. 05223/967-112).

Muss ich mich für die Zählerstandsangabe im Kundenportal registrieren lassen?

Nein, Sie können uns auch die Zählerstände persönlich, schriftlich oder telefonisch mitteilen. Eine Eingabe der Zählerstände im Kundenportal ist nur mit Registrierung möglich. Die Eingabe im Kundenportal ist sehr komfortabel, die Zählerstände werden direkt auf Plausibilität geprüft und Sie können auch andere Online-Services nutzen.

Geld sparen, im Voraus zahlen

Durch eine Jahresvorauszahlung können Sie zusätzlich Geld einsparen!

Statt Ihren Strom-, Gas-, Wärme- und Trinkwasserverbrauch in elf monatlichen Teilbeträgen zu zahlen, können Sie auch den gesamten Jahresbetrag im Voraus leisten.

 

Hier erhalten Sie einen Bonus, der einem effektiven Jahreszins von 3 % p.a. entspricht!

 

Dabei verzinsen wir monatlich den Betrag, der die eigentliche Abschlagszahlung übersteigt. Damit sparen Sie bares Geld. Und ganz wichtig: Sie können die Jahresvorauszahlung auch noch mitten im Jahr leisten.

Die Gutschrift ziehen wir in der nächsten Jahresverbrauchsrechnung ab.

Wenn auch Sie Geld durch eine Vorauszahlung sparen möchten, teilen Sie uns dies bitte mit. Sie können die Jahresvorauszahlung ganz einfach im EWB-Kundenportal bestellen. Alternativ reicht auch eine kurze Mitteilung per Post, Telefax oder E-Mail aus. Oder rufen Sie uns doch einfach an: 05223 967-112.

In dem folgenden Beispiel, dem ein monatlicher Abschlagsbetrag von 100,00 € zugrunde liegt, spart man rd. 33,00 € jährlich gegenüber der monatlichen Abschlagszahlung. Der Bonus für die Jahresvorauszahlung wird wie folgt berechnet:

 

Monat

monatl. Abschlag in €

Tage

Bonus in €

1. Abschlag
2. Abschlag
3. Abschlag
4. Abschlag
5. Abschlag
6. Abschlag
7. Abschlag
8. Abschlag
9. Abschlag
10. Abschlag
11. Abschlag
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember 
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
0
30
60
90
120
150
180
210
240
270
300
0,00
0,60
1,20
1,80
2,40
3,00
3,60
4,20
4,80
5,40
6,00
Bonusbeitrag       33,00
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Dienstag: 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr

(Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus.)

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Das EWB-Kundencenter

Das EWB-Kundencenter ist Ihre Anlaufstelle für persönliche Betreuung und telefonische Beratung rund um das Thema Energie.

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Osnabrücker Straße 205
32257 Bünde

Telefon: 05223 967-112
Email:

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Mittwoch:
08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 16:30 Uhr

 

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Fragen, Beschwerden, Schlichtungsstelle

Seit dem 1. November 2011 können sich Haushaltskunden an die zentrale Schlichtungsstelle Energie in Berlin wenden, wenn ihrer Beschwerde nicht durch das Energieversorgungsunternehmen abgeholfen wurde. Energieversorgungsunternehmen sind nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, über die Schlichtungsstelle zu informieren und an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Die Schlichtungsstelle Energie wird gemeinsam mit dem BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie dem Verband kommunaler Unternehmen und dem Bundesverband Neuer Energie-anbieter getragen und wurde am 26. Oktober 2011 von den Bundesministerien für Wirtschaft und Verbraucherschutz (BMWi und BMELV) als zentrale Schlichtungsstelle Energie in Deutschland anerkannt. Damit wird eine Vorgabe aus dem 3. Energiebinnenmarktpaket für den Strom- und Gasmarkt umgesetzt.


Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Verbraucherservice per Post (Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH, Osnabrücker Str. 205, 32257 Bünde), telefonisch (05223 967-112) oder per E-Mail (kundenservice@ewb.aov.de) gerichtet werden.

 

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001 / 53105 Bonn
Telefon: Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
030 22480-500 oder 01805 101000 - Bundesweites Infotelefon
(Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Telefax: 030 22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie[at]bnetza.de


Schlichtungsstelle

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 2757240-0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info[at]schlichtungsstelle-energie.de

Information über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen
(EDL-G §4 Abs. 1 und Abs. 2)

„Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de.”

„Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbrauchsorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.ganz-einfach-energiesparen.de.”

Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW)
www.asew.de

 

Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)
www.bdew.de

 

Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.
www.dvgw.de

 

Gemeinde Kirchlengern
www.kirchlengern.de

 

Gemeinde Rödinghausen
www.roedinghausen.de

 

Stadt Bünde
www.buende.de

 

Stadt Spenge
www.spenge.de

 

Statistisches Bundesamt
www.destatis.de

 

Verband kommunaler Unternehmen e. V.
www.vku.de