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Trinkwasser in Bünde, Kirchlengern und Rödinghausen ist stets von bester Qualität und wird regelmäßig von einem unabhängigen und akkreditierten Labor untersucht. Die Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH gewinnt ihr Trinkwasser in vier Wasserwerken aus insgesamt 33 Brunnen. Die EWB fördert dabei ausschließlich Grundwasser in den Wassergewinnungsgebieten Ahle, Muckum-Habighorst/Billerke, Spradow und Häver. Neben der Eigenförderung werden ca. 1,9 Mio. m3 Wasser vom Wasserbeschaffungsverband Kreis Herford-West zugekauft. Die Jahresabgabemenge beträgt rund 3,1 Mio. Kubikmeter und wird über ein Rohrleitungsnetz von ca. 654 km Länge und ca. 21.000 Hausanschlüsse an die EWB-Kunden geliefert.
Trinkwasserqualität und Versorgungssicherheit stehen bei uns an erster Stelle. Sie erreichen unseren Bereitschaftsdienst rund um die Uhr unter der Rufnummer 05223 967-100.
Über den langen Zeitraum von 23 Jahren sind die Kosten für die Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser deutlich angestiegen. Zwar konnten wir Ihnen in den vergangenen zwei Jahrzehnten eine Preissteigerung immer wieder ersparen, doch leider stoßen unsere Optimierungsmöglichkeiten nun an ihre Grenzen.
Deshalb müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH zum 1. Januar 2018 den Wasserpreis um brutto 15 Cent pro 1000 Liter (ein Kubikmeter) anhebt. Auch der Grundpreis wird um brutto 1,76 Euro pro Monat angepasst. Ein vierköpfiger Haushalt in einem Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von 140 m³ pro Jahr zahlt demzufolge 3,51 Euro mehr im Monat.
Dieses Geld wird sinnvoll eingesetzt: So planen wir in den kommenden Jahren bis zu 25 Millionen Euro in unsere Infrastruktur zu investieren. Dazu gehören die schrittweise Erneuerung von großen Teilen der insgesamt rund 625 Kilometer langen Wasserleitungen, die Arbeiten an der Aufbereitungstechnik in den Wasserwerken und die Investition in neue Brunnen im Gewinnungsgebiet.
Alle Investitionen verfolgen nur ein Ziel: die Wasserversorgung weiterhin auf robuste Beine zu stellen und eine sichere Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser zu gewährleisten.
Preisblatt 1 zu den Ergänzenden Bestimmungen der Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH zur AVBWasserV
1. Preis für Haushalt und Gewerbe
Die Preise in Klammern sind Bruttopreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7 %. Die mit * gekennzeichneten Preise unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
1.1. Der Bezugspreis für das von der EWB gelieferte Wasser setzt sich zusammen aus
1.2. Der Grundpreis beträgt monatlich bei Wasserzählern mit einer Nennbelastung
Euro | Euro | |
2,5 bis 5 m³ | 6,50 | (6,96) |
über 5 bis 12 m³ | 13,65 | (14,61) |
über 12 bis 20 m³ | 24,38 | (26,09) |
über 20 bis 35 m³ | 49,45 | (52,91) |
über 35 bis 50 m³ | 95,96 | (102,68) |
Der Grundpreis ist unabhängig vom Verbrauch zu entrichten.
Für die Einrichtung von nicht öffentlichen Löschwasserentnahmestellen ist je Entnahmestelle eine Bereitstellungsgebühr von 3,07 Euro (3,28 Euro) jährlich zu zahlen. Die Bereitstellungsgebühr für den Anschluss von Berieselungsanlagen beträgt je Anlage 6,14 Euro (6,57 Euro) jährlich.
Wird die Wasserbereitstellung wegen Wassermangels, Störungen im Betrieb, betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus anderen Gründen länger als einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung, abgerundet auf volle Monate, kein Grundpreis erhoben.
1.3. Der Arbeitspreis berechnet sich nach der durch Wasserzähler ermittelten Wasserentnahme. Er beträgt für jeden gelieferten Kubikmeter Wasser 1,70 Euro (1,82 Euro).
2. Preis bei Benutzung von Standrohrzählern
2.1. Für die Überlassung eines Standrohres mit Zähler ist ein Sicherheitsbetrag zu hinterlegen:
2.2. Die Tagesmiete für die Zurverfügungstellung eines Standrohres mit Zähler beträgt bei
2.3. Neben dieser Miete ist für die am Zähler abgelesene Wassermenge der unter Absatz 1 festgesetzte Arbeitspreis zu zahlen.
2.4. Die EWB berechnet eine Reinigungspauschale:
2.5. Wenn sich herausstellt, dass ein Zähler nicht richtig anzeigt oder stehengeblieben ist (z. B. infolge Verschmutzung oder Beschädigung des Zählers), ist der Arbeitspreis für die von der EWB unter angemessener Berücksichtigung der Angaben des Benutzers geschätzte Menge entnommenen Wassers zu entrichten. Außerdem sind die Instandsetzungskosten zu erstatten (§ 21 der AVBWasserV gilt entsprechend).
3. Zahlungsverpflichtung
3.1. Die Verpflichtung zur Entrichtung des Bezugspreises beginnt mit dem Tag, an dem der Anschluss an die Wasserversorgungsanlage betriebsfertig hergestellt ist.
4. Zählerkosten
4.1. Für den Ausbau und Einbau von Wasserzählern zur Vermeidung von Frostschäden (Saisonzähler) wird eine Pauschale in Höhe von 32,00 Euro (34,24 Euro) erhoben.
4.2. Bei einer Zählerprüfung gem. AVBWasserV, sofern sie zu Lasten des Anschlussnehmers geht, wird die Prüfung nach Zeit- und Materialaufwand berechnet.
4.3. Hat der Kunde die Beschädigung eines Zählers zu vertreten (z. B. Frostschäden), so hat er der EWB die Kosten der Reparatur zu erstatten.
5. Kostenerstattung für Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung (§ 27 Absatz 2 AVBWasserV, § 33 Absatz3 AVBWasserV)
Die Kosten aus Zahlungsverzug, einer Einstellung der Versorgung sowie der Wiederaufnahme der Versorgung sind der EWB nach folgenden Pauschalsätzen zu erstatten:
6. Inkrafttreten
6.1. Diese Preise treten ab dem 1. Januar 2018 in Kraft.
Bünde, 30. November 2017
Die Preisgestaltung beruht auf betriebswirtschaftlichen Berechnungen unter dem Prinzip der Kostendeckung. Es bestehen keine gesetzlichen Vorgaben für Preiserhöhungen oder –senkungen. Grundlagen sind u. a. Kosten für Bau und Unterhaltung der Technik von der Förderung bis zum Hausanschluss, Topographie und Bebauungsdichte im Versorgungsgebiet, hydrochemische Beschaffenheit des Wassers, Wasserverbrauch, Konzessionsabgabe und das Wasserdargebot (Verfügbarkeit im Versorgungsgebiet).
Der Arbeitspreis und der Grundpreis wurden aktiv zuletzt in 1994 angepasst. In 2004 wurde über den AP der vom Land NRW neu eingeführte Wassercent 1:1 eingepreist.
In der Vergangenheit standen Investitionen, wie die Erneuerung von Wasserleitungen, Arbeiten an der Aufbereitungstechnik und neue Brunnen im Gewinnungsgebiet in der Form, wie sie jetzt geplant sind, nicht an.
EWB liegt mit dem neuen Preis regional und in NRW im Mittelfeld, vorher im unteren Viertel.
Trotz aktiven und guten Kostenmanagements kann EWB nach 23 Jahren auf eine Preisanpassung nicht mehr verzichten, da die Kosten für Unterhaltung, Personal und Energie im Laufe der Zeit stark gestiegen sind. Die Einnahmeseite ist auch zu verbessern, da zukünftig sehr hohe Investitionen anstehen, die hohe Kapitalkosten verursachen.
Nein, der Wasserbereich ist nicht liberalisiert. Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, die den Gemeinden im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts obliegt. Zudem gilt das Prinzip, dass der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken ist und nur dann mit Wasser aus ortsfernen Wasservorkommen gedeckt werden darf, wenn eine Versorgung aus ortsnahen Wasservorkommen nicht in ausreichender Menge oder Güte oder nicht mit vertretbarem Aufwand sichergestellt werden kann.
Es gibt nur ein Tarifsystem, in dem die Grundgebühr sich mit der Größe der eingebauten Zähler ändert.
Es ist möglich, die Preise kartellrechtlich hinsichtlich Preismissbrauch überprüfen zu lassen. Da EWB die Preise im Rahmen hält und nicht zu den teuren Versorgern gehört, werden die Erfolgsaussichten auf eine behördlich verfügte Preissenkung als sehr gering angesehen.
Im Grundpreis sind die Fixkosten, z. B. die Investitionskosten abgebildet.
Bis 2007 wurde die Wasserhärte in der Maßeinheit „Grad deutscher Härte (°dH)“ beschreiben. Heute gelten drei Kategorien.
Härtebereich weich |
weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH) |
Härtebereich mittel | 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH) |
Härtebereich hart | mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH) |
Die Wasserinhaltsstoffe werden von einem akkreditierten, externen Prüflabor regelmäßig festgestellt.
Die ausführlichen Labor-Analysen des EWB-Trinkwassers finden Sie hier zum Download als pdf: