Antragsformular Förderprogramm Umweltliebe

Mit dem Förderprogramm 2023 können Sie bares Geld sparen und das Klima schützen. Direkt über die Förderung und/oder über die Senkung des Verbrauchs. Prüfen Sie, welche Förderung für Sie in Frage kommt und profitieren Sie von dem für Sie passenden Förderbetrag. Wählen Sie einfach zwischen den unterschiedlichen Förderungen, die Sie übrigens auch miteinander kombinieren können.

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Voraussetzungen für eine Förderung

Für die Stromförderung

Das Förderprogramm für eine Kühl- und Gefrierkombination, eine Waschmaschine oder einen Wäschetrockner richtet sich an alle Stromkundinnen und Stromkunden der EWB, die von der EWB mit Strom gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH und der Allgemeinen Versorgungspreise beliefert werden.

Bei Austausch einer Standard-Pumpe gegen eine hocheffiziente Heizungspumpe wird eine Pumpe pro Vertragskonto und Gebäude gefördert.

Die Förderung erfolgt durch eine Gutschrift auf die Strom-Jahresrechnungen für 2023, 2024, 2025 und 2026. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie als Stromkunde ab dem Datum der Antragstellung durchgängig bis zum 31.12.2026 Strom von der EWB beziehen müssen, um sämtliche Gutschriften zu erhalten. Ein Anspruch auf Teil-Gutschriften sowie Barauszahlungen besteht nicht. Sollten Sie bis zum 31.12.2026 nicht durchgängig Strom von der EWB beziehen, erlischt jeglicher Anspruch aus dem Förderprogramm.

Für die Erdgasförderung

Das Förderprogramm 2023 richtet sich an alle Erdgaskundinnen und Erdgaskunden der EWB, die von der EWB mit Erdgas in den Tarifen „ElseGas” gemäß der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) beliefert werden.

Die Förderung erfolgt durch eine kWh-Gutschrift auf die Erdgas-Jahresrechnungen für 2023, 2024, 2025 und 2026. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie als Erdgaskundin und Erdgaskunde ab dem Datum der Antragstellung durchgängig bis zum 31. Dezember 2026 „ElseGas” von der EWB beziehen müssen, um sämtliche Gutschriften zu erhalten. Ein Anspruch auf Teil-Gutschriften sowie Barauszahlungen besteht nicht. Sollten Sie bis zum 31. Dezember 2026 nicht durchgängig „ElseGas” von der EWB beziehen, erlischt jeglicher Anspruch aus dem Förderprogramm.

Und so erhalten Sie Ihre Förderung: Sie stellen Sie Ihren Antrag und belegen die Maßnahme mit einer Rechnungskopie bis spätestens zum 31. Dezember 2023.


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