Antragsformular Förderprogramme Elektromobilität

Mit dem Förderprogramm 2024 „Elektromobilität” können Sie bares Geld sparen. Prüfen Sie, welche Förderung für Sie in Frage kommt und profitieren Sie von dem für Sie passenden Förderbetrag. Wählen Sie einfach zwischen den unterschiedlichen Förderungen, die Sie übrigens auch miteinander kombinieren können.

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Voraussetzung für eine Förderung

Das Förderprogramm richtet sich an alle Stromkundinnen und Stromkunden der EWB, die von der EWB mit Strom gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH und der gültigen Strompreise beliefert werden. Die Förderung erfolgt durch eine Gutschrift auf den Strom-Jahresrechnungen für 2024, 2025, 2026 und 2027. Die Gutschriften für die einzelnen Fördermaßnahmen finden Sie umseitig abgedruckt. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie als Stromkunde ab dem Datum der Antragstellung durchgängig bis zum 31. Dezember 2027 Strom von der EWB beziehen müssen, um sämtliche Gutschriften zu erhalten. Ein Anspruch auf Teil-Gutschriften sowie Barauszahlungen besteht nicht. Sollten Sie nicht durchgängig Strom bis zum 31. Dezember 2027 von der EWB beziehen, erlischt jeglicher Anspruch aus dem Förderprogramm.

Beispiel: Sie haben sich im April 2024 für eine Wallbox entschieden. Die Förderung erhalten Sie als Gutschrift erstmalig Anfang 2025 auf Ihrer Strom-Jahresrechnung für das Jahr 2024. Um sämtliche Gutschriften zu erhalten, müssen Sie ab Antragstellung durchgängig Strom bis zum 31. Dezember 2027 von der EWB beziehen.

Alle Anträge aus unserem Förderprogramm können Sie online bis zum 31. Dezember 2024 stellen.


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