EWB Energiedienstleistungen
Neben der Lieferung von Energie und Wasser runden Energiedienstleistungen das Produktangebot der EWB ab. Unsere Energiedienstleistungen helfen Ihnen, sinnvoll mit Energie umzugehen, mehr Komfort zu genießen und das Klima zu schützen.
Die folgende Aufstellung zeigt, welche Energiedienstleistungen wir anbieten.

>Energie-Bedarfsausweis
für Wohngebäude
Grundlage ist ein theoretisch berechneter Energiebedarf
Eigentümer von Wohngebäuden müssen bei Vermietung und Verkauf den Energieverbrauch der Immobilie in einem Energieausweis nachweisen. Das verlangt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches zum 01.11.2020 in Kraft getreten ist. Der Energieausweis enthält den Energiekennwert des Gebäudes in kWh/m2a und eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H. Der bedarfsorientierte Energieausweis gilt für alle Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1977 mit bis zu vier Wohneinheiten. Gebäude ab Baujahr 1978 sowie Gebäude ab fünf Wohneinheiten können zwischen dem bedarfs- bzw. verbrauchsorientierten Ausweis wählen.
Der bedarfsorientierte Energieausweis - den Sie über die EWB beantragen können - beruht auf einer detaillierten Analyse der Gebäude- und Anlagentechnik. Dabei werden Daten zur Gebäudehülle, Heizung und Warmwasserbereitung (ggf. zur Lüftungsanlage) rechnerisch, nach standardisiertem Verfahren ermittelt. Ihre Auswertung liefert eine Prognose des voraussichtlichen Energiebedarfs, unabhängig vom Nutzerverhalten.
für Kunden der EWB für 155,00 Euro
für Nicht-Kunden der EWB für 215,00 Euro
Bitte fügen Sie Ihrem Erfassungsbogen mindestens zwei Fotos der Außenansicht und ein Foto der Heizungsanlage des Gebäudes bei.
Die Aufnahmen sind durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gefordert. Falls diese nicht vorhanden sind, darf keine Ausstellung erfolgen.
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>Energie-Verbrauchsausweis
für Wohngebäude
Grundlage ist der gemessene Energieverbrauch
Eigentümer von Wohngebäuden müssen bei Vermietung und Verkauf den Energieverbrauch der Immobilie in einem Energieausweis nachweisen. Das verlangt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches zum 01.11.2020 in Kraft getreten ist. Der Energieausweis enthält den Energiekennwert des Gebäudes in kWh/m2a und eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis - den Sie über die EWB beantragen können - bewertet den angefallenen Energieverbrauch eines Wohngebäudes (ggf. einschließlich Warmwasserbereitung). Grundlage sind die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Hier spielt das Nutzerverhalten eine wichtige Rolle. Verzerrende Witterungseinflüsse (z.B. ein sehr kalter Winter) werden über Klimafaktoren rechnerisch berücksichtigt.
für Kunden der EWB für 99,00 Euro
für Nicht-Kunden der EWB für 119,00 Euro
Bitte fügen Sie Ihrem Erfassungsbogen mindestens ein Foto der Außenansicht und der Heizungsanlage des Objektes bei.
Die Aufnahmen sind durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gefordert. Falls diese nicht vorhanden sind, darf keine Ausstellung erfolgen.
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>Energie-Verbrauchsausweis
für Nicht-Wohngebäude
Grundlage ist der gemessene Energieverbrauch
Eigentümer von Wohngebäuden müssen bei Vermietung und Verkauf den Energieverbrauch der Immobilie in einem Energieausweis nachweisen. Das verlangt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches zum 01.11.2020 in Kraft getreten ist. Der Energieausweis enthält den Energiekennwert des Gebäudes in kWh/m2a und eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis - den Sie über die EWB beantragen können - bewertet den angefallenen Energieverbrauch eines Wohngebäudes (ggf. einschließlich Warmwasserbereitung).
Grundlage sind die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Hier spielt das Nutzerverhalten eine wichtige Rolle. Verzerrende Witterungseinflüsse (z.B. ein sehr kalter Winter) werden über Klimafaktoren rechnerisch berücksichtigt.
für Kunden der EWB für 99,00 Euro
für Nicht-Kunden der EWB für 119,00 Euro
Bitte fügen Sie Ihrem Erfassungsbogen mindestens ein Foto der Außenansicht und der Heizungsanlage des Objektes bei sowie ein Foto der Klima- oder Lüftungsanlage (falls vorhanden).
Die Aufnahmen sind durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gefordert. Falls diese nicht vorhanden sind, darf keine Ausstellung erfolgen.
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