Vor dem Beginn von Erdarbeiten müssen Sie sich Lagepläne aller möglicherweise betroffenen Ver- und Entsorgungsleitungen beschaffen.
Warum: Erdarbeiten, egal ob Privatgrundstück oder öffentlicher Bereich, werden immer komplizierter. Eine Vielzahl unterirdisch verlegter Ver- und Entsorgungsleitungen müssen beachtet werden.
Dabei kann jede Berührung böse Folgen haben. Ist der Verlust von Telefon- oder Fernsehempfang, der Ausfall der Internetverbindung oder die Unterbrechung der Wasserversorgung für einen Privathaus noch ein „kleines Ärgernis“, kann es für einen Gewerbebetrieb jedoch schon zu einem hohen wirtschaftlichen Schaden kommen.
Bei Beschädigung von Gas- oder Wasserleitungen heißt es für alle Beteiligten – Lebensgefahr! Ein Schaden kann auch zeitversetzt auftreten, wenn nur die Außenhülle der Leitung beschädigt wurde. Durch z.B. eindringende Erdfeuchte oder andere Faktoren kann der Schaden erst Monate oder gar Jahre später auftreten.
Wenn Sie Rückfragen haben oder persönlichen Kontakt wünschen, wenden Sie sich bitte per E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an planauskunft@ewb.aov.de
Ab sofort können Sie ganz einfach und bequem Ihre Pläne über unser Planauskunftsportal beantragen.
Rufen Sie bitte bei jeder „noch so kleinen Macke“ an Gas- und Wasserleitungen die EWB an. Eine kurze Kontrolle der Leitung oder eine Nachisolierung der Rohrummantelung ist im Regelfall kostenlos.
Der Rufbereitschaftsdienst ist Tag und Nacht unter 0800 0967-100 für Sie zu erreichen.
Wichtig: Dieser Sicherheitsservice ist kostenlos, auch wenn es „falscher Alarm“ gewesen sein sollte!
Im Brandfall muss ausreichend Löschwasser zur Verfügung stehen. In den von der EWB versorgten Städten und Gemeinden (Bünde, Kirchlengern, Rödinghausen) sind wir für einen sogenannten Grundschutz verantwortlich.
Der Grundschutz umfasst den Brandschutz für Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebiete ohne erhöhtes Sach- oder Personenrisiko.
Die Leistungskapazität des Grundschutzes, also wie viel Löschwasser dem entsprechenden Objekt bereitgestellt wird, ist über die zuständigen Behörden auf Basis des DVGW Arbeitsblattes W 405 festgeschrieben. Für Bereiche, die im Bebauungsplan nicht erfasst sind, erfolgt eine Einschätzung analog zum Arbeitsblatt.
Die Erstellung eines Löschwassernachweises ist kostenpflichtig. Bitte nutzen Sie für die Beantragung das nachfolgende Formular oder sprechen Sie Herrn Florian Karle an (E-Mail: f.karle@ewb.aov.de; Tel: 05223 967-107).
Sollten Sie Hydrantenpläne benötigen, nutzen Sie bitte unser Planauskunftsportal. Hier werden Ihnen keine Kosten berechnet.
Wichtiger Hinweis: Die Ausgabe von Hydranten-Entnahmevorrichtungen erfolgt nur noch an Unternehmen, Kommunen, Energieversorgungsunternehmen, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).
Aus hygienischen Gründen müssen die Standrohre der TrinkwV und dem DVGW-Regelwerk entsprechen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, dürfen im Versorgungsgebiet der EWB nur Standrohre der EWB verwendet werden. Diese können im Lager an der Osnabrücker Straße 205 in Bünde reserviert und abgeholt werden. Dort betreut Sie Herr Mark Schaffer.
Mail: lager@ewb.aov.de
Tel.: 05223/967-151
Sie erreichen uns Montags bis Donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr.
Wir stellen Ihnen die Typen Qn 2,5 mit Auslaufhahn oder größer Qn 2,5 mit C-Anschluss zur Verfügung. Die Preise finden Sie hier.