Um sich in den Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit strukturiert weiterzuentwickeln, hat sich die EWB der Anfang 2022 von der ASEW (Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung) ins Leben gerufenen Klimaschutzinitiative angeschlossen. Dies ist eine deutschlandweite Initiative, um gemeinsam den Klimaschutz in Stadtwerken voranzutreiben.
Im Rahmen dieser Initiative verpflichten sich alle Mitgliedsunternehmen dazu, jährlich ihre eigenen Treibhausgasemissionen in Form einer Bilanz zu ermitteln und zu analysieren. Daraus wird dann eine Strategie zur Dekarbonisierung erstellt und generationengerechte Ziele formuliert, gemeinsam mit einem Maßnahmenplan zur Erreichung dieser Ziele. Auch die Strategie und die Ziele werden jährlich geprüft, gemäß den aktuellen Gegebenheiten aktualisiert und erneut veröffentlicht.
Außerdem werden die Vorteile des Netzwerks genutzt und wir stehen im regelmäßigen Austausch mit den anderen Stadtwerken, die Teil der Initiative Klimaschutz sind. So können alle von der Expertise und den Erfahrungen anderer lernen.
Unsere Treibhausgasbilanz ist nach dem Standard des Greenhouse-Gas-Protokolls (GHG-Protokoll) erstellt. Die EWB hat sich für diesen Standard entschieden, da das GHG-Protokoll die am meisten genutzte Bilanzierungsmethode ist. Zirka 92% der international angefertigten Bilanzierungen sind danach angefertigt. Außerdem stellt es das Grundgerüst der meisten anderen Bilanzierungsstandards dar, sodass im Hinblick auf die Folgejahre die Bilanz potenziell auch erweitert werden kann, und die Grundlage dafür bestehen bleibt.
In einer Treibhausgasbilanz werden allgemein alle Aktivitätsdaten des Unternehmens erfasst, zum Beispiel die Energieverbräuche bestimmter Anlagen. Diese Verbräuche, meist angegeben in kWh, werden mit dem Emissionsfaktor in Gramm CO2-Äquivalente (CO2e) pro Einheit des jeweiligen Energieträgers multipliziert. Das Ergebnis daraus sind dann die Treibhausgasemissionen pro eingesetzter Energieeinheit in Gramm CO2-Äquivalente pro Energieeinheit.
Das GHG-Protokoll definiert fünf Prinzipien, welche bei der Bilanzerstellung beachtet werden sollen.
Als erstes ist hier die Relevanz zu nennen. Es sollen alle relevanten THG-Emissionen des Unternehmens angemessen widergespiegelt werden.
Dann folgt das Prinzip der Vollständigkeit. Das bedeutet, dass alle THG-Emissionsquellen und Aktivitäten erfasst und nachvollziehbar dargestellt werden.
Das dritte Prinzip ist das Prinzip der Konsistenz. Durch die Verwendung einer konsistenten Methode werden aussagekräftige Vergleiche der Emissionen im Zeitverlauf ermöglicht. Alle Änderungen werden transparent dokumentiert.
Das vorletzte Prinzip ist die Transparenz. Dies wird dadurch umgesetzt, dass relevante Themen auf sachliche und kohärente Weise behandelt werden und diese unterliegen einem klaren Prüfpfad. Alle Annahmen werden offen dargelegt und mit Datenquellen belegt.
Das letzte Prinzip ist das der Genauigkeit. Die Quantifizierung der THG-Emissionen liegt weder unter noch über den tatsächlichen Emissionen. Dies wird erreicht, indem Unsicherheiten so weit wie möglich reduziert werden.
Beim GHG-Protokoll werden die Aktivitäten des Unternehmens in drei Anwendungsbereiche, so genannte Scopes, eingeteilt:
Im Scope 1 werden alle Emissionen aus unternehmenseigenen Einrichtungen und Anlagen erfasst. Hierfür ist das Unternehmen selbst verantwortlich und diese Emissionen sind somit unmittelbar kontrollierbar. Für die EWB beinhaltet dieser Bereich beispielsweise den Fuhrpark oder eigene Heizanlagen.
Im Scope 2 wird die bezogene Elektrizität abgebildet. Somit beinhaltet dieser Bereich alle indirekten Emissionen durch den Energiebezug von externen Stromlieferanten.
Der Scope 3 teilt sich in die Bereiche „Vorgelagert“ und „Nachgelagert“ auf. Dieser Bereich beinhaltet die indirekten Emissionen durch die Aktivitäten des Unternehmens entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Dies sind zum Beispiel die Emissionen aus dem Kauf und Verkauf von Produkten. In diesem Scope sind bei Energieversorgungsunternehmen für gewöhnlich die meisten Emissionen zu finden, da die verbrauchten Gas- und Strommengen der Kunden und Kundinnen mitberechnet werden. Somit hat dieser Scope auch die höchste Relevanz.
Gleichzeitig hält der Scope 3 auch einige Herausforderungen bereit, beziehungsweise müssen ein paar Aspekte eingeordnet werden. Wenn sich ein Kunde zum Beispiel dazu entscheidet, seine alte Ölheizung zu erneuern und zu einer Gasheizung oder einer anderen, klimaschonenderen Technologie zu wechseln, bei der er von der EWB versorgt wird, so ist das natürlich gesamtheitlich gesehen eine Verbesserung an Klimaauswirkungen. Allerdings wirkt sich dies negativ auf die Bilanz der EWB aus. Denn zuvor waren die Emissionen dieser Person mit Ölheizung nicht in denen der EWB erfasst, durch den Wechsel in Zukunft, mit der nachhaltigeren Technologie aber schon. Genauso verhält es sich mit Neukunden, die zuvor Kunden eines anderen Energieversorgers waren.
Bei allen Bilanzierungsmethoden werden die Emissionen in CO2-Äquivalenten erfasst.
So auch beim GHG-Protokoll. Dabei ist CO2 als eine Art „Einheit“ zu sehen, bei der die Umweltauswirkungen aller weiteren Treibhausgase relativ zu denen von CO2 berechnet werden.
Kohlenstoffdioxid bildet somit eine Richtgröße.
Dies geschieht über das Global Warming Potential, dem GWP, welches die Erwärmungswirkung einer Menge eines Treibhausgases über den Zeitraum von 100 Jahren im Vergleich zu CO2 angibt. Durch diese Methode werden die THG-Emissionen vereinheitlicht. Aus diesen CO2-Äquivalenten werden dann die Emissionsfaktoren verschiedener Prozesse berechnet.
Für eine bessere Übersichtlichkeit und Strukturierung, wurden die Aktivitäten der EWB in die 4 Handlungsfelder Wasser, Wärme, Strom und Unternehmenssitz unterteilt. Jedem Handlungsfeld sind Teilziele und Maßnahmen zu deren Erreichung zugeteilt.
Im Handlungsfeld Wasser wird sich mit den Wasserwerken der EWB befasst. Hier achten wir selbstverständlich einerseits darauf, dass eine sichere Versorgung sichergestellt ist, aber auch, dass der Prozess der Wasserförderung und -gewinnung so schonend wie möglich für die Natur abläuft. Dies bezieht sich einerseits auf die unvermeidbaren Eingriffe in die Natur und auf die Nutzung modernster Technik.
Die EWB bietet ihren Kunden verschiedene Formen der Wärmeversorgung an. Sei es die reine Gaslieferung, Contracting-Modelle oder sonstige Wärmelösungen – Wir sind für sie da.
Dies ist jedoch das Handlungsfeld, in dem die meisten Emissionen anfallen. Deshalb wollen wir gerade im Bereich Wärme aktiv Veränderungen angehen, um diesen möglichst schnell und langanhaltend zu dekarbonisieren.
Teile der Maßnahmen für diesen Bereich sind beispielsweise Angebote wie WPPS, aber auch, dass die EWB innovative Entwicklungen mitgeht. So sind wir stets über den neusten Stand der Zukunftstechnologien informiert und werden außerdem eine kommunale Wärmeplanung erstellen lassen. Dabei werden uns die Möglichkeiten einer CO2-neutralen Wärmeversorgung in unserem Versorgungsgebiet aufgezeigt.
Das Handlungsfeld Strom beschäftigt sich mit dem Stromverkauf an unsere Kundinnen und Kunden. Um diesen Unternehmensbereich zu dekarbonisieren, arbeiten wir ständig an unserem Produktangebot. Wir geben jedem Kunden die Möglichkeit, grünen Strom für sein Zuhause zu beziehen.
Im Jahr 2019 wurden durch die EWB für 4,6 Mio. kWh Strom aus Wasserkraft Herkunftsnachweise im Herkunftsnachweisregister beim Umweltbundesamt entwertet. Außerdem hat die EWB Beteiligungen an verschiedenen Windparks und eigene Photovoltaik-Anlagen.
Das Handlungsfeld Unternehmenssitz umfasst alles, was sich auf unserem Betriebsgelände abspielt. Dies beinhaltet das Kundencenter mit unseren Büroräumen, die Lagerhallen und den Fuhrpark. Der Energieeinsatz und die damit verbundenen Emissionen in diesem Bereich sind zwar, verglichen mit den anderen Handlungsfeldern, relativ klein, doch selbstverständlich kümmern wir uns auch um dieses Handlungsfeld.
Bis 2040:
Einsparung von 70% der Emissionen im Vergleich zu 2019
(165.400 tCO2 weniger im Vergleich zu 2019)
Im Alltag begegnen uns momentan viele Neutralitätsversprechen. Unternehmen bezeichnen sich oder ihre Produkte als „CO2-neutral“, „Treibhausgasneutral“ oder sogar „Klimaneutral“. Doch wieso hat sich die EWB nicht ein solches Neutralitätsziel gesetzt?
Ganz einfach: Wir wollen nur versprechen, was wir auch halten können.
Das Versprechen, dass die EWB als gesamtes Unternehmen oder ihre Versorgung mit Energie und Wasser CO2-, Treibhausgas- oder Klimaneutral wird, ist, zumindest unter bisherigen Bedingungen, nicht umsetzbar und auch nicht realistisch prognostizierbar auf ein konkretes Jahr.
Zum einen hängt das mit Entwicklungen zusammen, auf die wir keinen Einfluss haben. Werden die von der Politik gesetzten, ambitionierten Ziele in Bezug auf Grünen Wasserstoff in Deutschland erreicht? Werden genügend Handwerkerinnen und Handwerker verfügbar sein, um Technologien ein- und umzubauen? Werden Produktionen die hohe Nachfrage an zum Beispiel Solarmodulen bedienen können?
All dies und viele weitere Fragen können wir nicht beantworten. Wir werden unser Bestes geben, in vielen Bereichen diese offenen Fragen in eine positive Richtung zu lenken, aber unsere Möglichkeiten sind dort oft begrenzt.
Zum anderen hängt das Nichtausrufen einer Neutralität mit Emissionen zusammen, die Produkte, wie zum Beispiel Heizungen oder Solarmodule erzeugen, bevor sie eingesetzt werden. So genannte Vorkettenemissionen. Auf Emissionen in diesem Bereich haben wir als EWB ebenfalls kaum Einfluss. Zwar können die Emissionen reduziert werden, indem gegebenenfalls besonders klimafreundliche Hersteller gewählt werden, jedoch ist es (zumindest aktuell) unmöglich, dass diese Produkte im Prozess keine Treibhausgase oder andere Klimaauswirkungen verursachen.
Das CO2-Minderungsziel, für das sich die EWB entschieden hat, beruht auf der Analyse der Treibhausgasbilanz. Zusätzlich wurden die Minderungspotentiale der geplanten Maßnahmen abgeschätzt und teilweise durch weitere Aktivitäten ergänzt.
Minimierung der Umweltbelastung in Folge von Bauarbeiten durch:
Vorbeugender Gewässerschutz: Sicherstellung einer nachhaltigen Trinkwasserversorgung durch: