Der § 34 der Mess- und Eichverordnung sieht vor, dass die Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH, die bei Ihnen installierten Gaszähler alle 8 Jahre und Wasserzähler alle 6 Jahre turnusmäßig wechselt. Selbstverständlich entstehen den Kunden dadurch keine Kosten.
Die Wechselarbeiten werden zum Teil durch Mitarbeitende der EWB ausgeführt, welche sich selbstverständlich ausweisen können.
Zusätzlich haben wir mit der Durchführung der Wechselarbeiten folgendes Unternehmen beauftragt:
Platte Zählerservice GmbH
Felder Hof 2
42899 Remscheid
Auch deren Mitarbeiter führen einen Ausweis der Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH mit sich. Bei Terminänderungswünschen oder Informationsmitteilung stehen Ihnen die Dispositionsmitarbeiter der Platte Zählerservice GmbH unter der Servicenummer 02191 79329-90 gerne zur Verfügung.
Sie erreichen die Servicenummer in der Zeit von:
- Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 16:00 Uhr und
- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr.
Weiterhin können Sie die Dispositionsmitarbeiter per E-Mail unter service@platte-service.de erreichen.
Haushalts- und Gewerbegaszähler müssen gemäß § 34 der Mess- und Eichverordnung alle 8 Jahre gewechselt werden.
Bei nicht gewarteten Gasverbrauchsgeräten (Gastherme, Gaskessel, etc.), kann es nach dem Wechsel des Gaszählers zu Funktionsstörungen kommen. Sorgen Sie bitte für die vom Hersteller empfohlene Einhaltung der Wartungsintervalle, um Störungen jeglicher Art zu vermeiden (It. TRGI 2018, ist 1x jährlich die Wartung durchzuführen).
Bitte nehmen Sie bei Eintreffen des Servicemonteurs die Gasverbrauchsgeräte außer Betrieb und mit Abschluss der Arbeiten wieder in Betrieb. Bei Zündflammengeräten löschen Sie bitte zusätzlich die Zündflamme. Gerne wird Sie unser Servicemonteur dabei unterstützen.
Nach dem Wechsel des Gaszählers kann es zu geringen Lufteinschlüssen kommen, diese führen möglicherweise zu einer Störung Ihrer Gasverbrauchsgeräte. Versuchen Sie Ihre Gasverbrauchsgeräte in diesem Falle 3-4x zu entstören. Sollte dies nicht ausreichen, kontaktieren Sie uns unter der Hotline oder per E-Mail während unserer Geschäftszeiten. Gerne werden wir dann versuchen Sie zu unterstützen.
Wenn sich Ihr Gaszähler in Ihrer Wohnung befindet und Sie zu dem genannten Termin nicht anwesend sein können, bitten wir Sie uns den Zugang durch eine Vertrauensperson zu ermöglichen. Bitte benennen Sie uns im Vorfeld den Namen und die Kontaktdaten der Vertrauensperson.
Sollten Sie nicht verantwortlich für den Gaszähler sein leiten Sie dieses Schreiben bitte weiter an die verantwortliche Person.
Um Ihnen eine reibungslose und schnelle Ausführung der Arbeiten garantieren zu können, möchten wir Sie bitten, alle Gegenstände im Bereich des Gashausanschlusses bis zur Gaszählerstellung und der dazugehörigen Absperreinrichtungen vor dem Termin zu entfernen sowie alle Türen zum Zugang aufzuschließen. Insofern der Gasanschluss, der Gasdruckregler oder der Gaszähler in einem Mieterkeller verbaut ist / sind, informieren Sie diesen über unser Erscheinen bzw. das Aufschließen der Kellertür.
Kaltwasserzähler müssen gemäß § 34 der Mess- und Eichverordnung alle 6 Jahre gewechselt werden.
Bei nicht gewartetem Wasserfilter und/oder Druckminderer kann es nach dem Wechsel des Wasserzählers zu Undichtigkeiten und/oder Funktionsstörungen kommen. Sorgen Sie bitte für die vom Hersteller empfohlenen Einhaltung der Wartungsintervalle, um Störungen jeglicher Art zu vermeiden.
Durchlauferhitzer können durch Luftblasen in der Wasserleitung nach einem Wasserzählerwechsel beschädigt werden. Um diesen Schäden vorzubeugen, müssen Durchlauferhitzer vor dem Wechsel vom Stromnetz getrennt werden. Nach dem Wechsel muss die Warmwasserleitung ausreichend entlüftet und der Durchlauferhitzer dann erst wieder an das Stromnetz angeschlossen werden. Für diese Maßnahme ist jeder Anschlussnutzer selbst verantwortlich.
Bitte schalten Sie im genannten Terminzeitfenster alle Wasser verbrauchenden elektrischen Geräte aus. Diese können während der Sperrung der Wasserzufuhr sonst Schaden nehmen. Für diese Maßnahme ist jeder Anschlussnutzer selbst verantwortlich.
Für die Mitteilung des Termins und der Informationen an alle Anschlussnutzer (z.B.: Mehrparteienhäuser) ist der Empfänger des Schreibens, der Hauseigentümer oder die verwaltende Hausverwaltung zuständig. Sollten Sie eine dritte Person mit dem Termin zur Zählerwechslung betrauen teilen Sie uns bitte den Namen und die Kontaktdaten mit.
Um Ihnen eine reibungslose und schnelle Ausführung der Arbeiten garantieren zu können, möchten wir Sie bitten, alle Gegenstände im Bereich des zu wechselnden Wasserzählers und der dazugehörigen Absperreinrichtungen vor dem Termin zu entfernen sowie alle Türen zum Zugang aufzuschließen. Insofern der Wasserzähler in einem Mieterkeller verbaut ist, informieren Sie diesen über unser Erscheinen bzw. das Aufschließen der Kellertür.