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Gehen Sie mit uns auf Nummer sicher!
Wussten Sie, dass Hauseigentümer ihre Erdgasleitung spätestens nach 12 Jahren entsprechend den Regeln der Technik warten müssen? Diese Regelungen sind in der DVGW-TRGI 2008 Arbeitsblatt G 600 festgeschrieben.
Ab der Hauptabsperreinrichtung in Ihrem Haus wird das Erdgas an Sie übergeben, ab dort liegt die Verantwortung für die Erdgasleitungen und -anlagen beim Hauseigentümer. Er ist verpflichtet, seine Leitungen prüfen zu lassen, ob sie dicht und sicher sind.
Die Ergebnisse erhalten Sie von uns in einem Kurzprotokoll zusammengefasst, um sich auch selbst von möglichen Schäden überzeugen zu können.
Dichtigkeitsprüfung - wichtig für Sie!
Jörg Flemming
Vertrieb
Tel.: 05223 967-102
flemming[at]ewb.aov.de
Rolf Müller
Vertrieb
Tel.: 05223 967-171
r.mueller[at]ewb.aov.de