Erläuterung der Stromabgaben und -kosten
Konzessionsabgabe
Abgaben, die Energie- und Wasserversorgungsunternehmen an öffentliche Gebietskörperschaften für die Nutzung öffentlicher Wege zur Versorgung von Letztverbrauchern abgeben müssen. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune.
KWKG
(Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung)
KWKG steht für Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Ziel: Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen.
EEG
(Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien)
EEG steht für Erneuerbare-Energien-Gesetz; Einspeisevergütungen für Betreiber von EEG-Anlagen. Ziele: Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduzieren, Anteil regenerativer Energien erhöhen.
Netznutzung
Nutzungsentgelte erheben Netzbetreiber für die Durchleitung von Strom. Entgelte dienen Ausbau, Erhalt und Neubau des Netzes. Die Höhe des Netzungsentgeltes wird von der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt.
Stromsteuer
Stromsteuer basiert auf dem Stromsteuergesetz. Die Stromsteuer gehört zu den so genannten Ökosteuern.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer (genauer Umsatzsteuer) kommt für den Endverbraucher zum eigentlichen Preis noch hinzu.