Für Speicherheizung, Wärmepumpe oder Direktraumheizung. Jetzt wechseln!
Heizstrom von EWB - jetzt wechseln!
Sparen Sie bares Geld durch EWB Heizstrom! Wir haben für jede Heiztechnik den passenden Tarif - ob Sie eine Speicherheizung, eine Wärmepumpe oder eine Direktraumheizung im Einsatz haben.
Der vom Kunden zu zahlende Preis setzt sich zusammen aus dem Grund- und Arbeitspreis. Wir bieten die Heizstrom-Tarife in EWB Strom und EWB Ökostrom an.
Preisgarantie bis zum 31.12.2021
Die Preise gelten seit dem 01.04.2019.
Getrennte Messung
Gemeinsame Messung
* Die Preise sind Nettopreise und enthalten die Stromsteuer in der jeweils geltenden Höhe (gesetzlicher Regelsatz derzeit: 2,05 ct/kWh netto). Die Preise in Klammern sind gerundete Bruttopreise und enthalten die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (gesetzlicher Regelsatz derzeit: 19 %).
Gute Gründe für Heizstrom von der EWB
Wechseln und bares Geld sparen!
Energieversorgung vor Ort, alles aus einer Hand, preiswerte Angebote, ein kompetentes Kundenzentrum, EWB erledigt den Papierkram - hier sind noch mehr Argumente für Heizstrom von EWB.
Preisgarantie bis zum 31.12.2021
kurze Vertragslaufzeiten
faire Strompreise
einfacher Wechsel
und: auch als EWB Ökostrom erhältlich
EWB Ökostrom - Infos und Herkunft
Die EWB setzt bereits seit einigen Jahren auf die umweltfreundliche Stromerzeugung. Jeder Stromkunde kann auf Wunsch aus seinen bisherigen "grauen" Strom seinen ganz persönlichen "grünen" Strom machen.
Herkunftsnachweis für Ökostrom
Gemäß dem Herkunftsnachweisregister beim Umweltbundesamt hat die EWB 4,6 Mio. kWh Herfkunftsnachweise für Ökostrom für private Letztverbraucher aus Wasserkraftwerken entwertet, sh. Stromkennzeichnung 2019.
Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT)
Die Abkürzungen HT und NT stehen für Hochtarif und Niedertarif - die im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Tagstrom bzw. Nachtstrom bezeichnet werden. Die Bezeichnungen HT und NT finden sich an sogenannten Doppel- oder Zweitarifzählern, die zumeist bei Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen verwendet werden.
Besonderheiten bei Doppeltarifzählern
Anders als bei den üblichen Eintarifzählern verfügen die Doppeltarifzähler über zwei separate Rollen-Zählwerke. Dadurch sind sie in der Lage, den Stromverbrauch für zwei Zeitabschnitte getrennt zu erfassen. Die Abrechnung erfolgt tagsüber zum Hochtarif (HT) und nachts zum günstigeren Niedertarif (NT). Der Verbrauch lässt sich an den jeweiligen Zählwerken ablesen.
Umschaltung von Hochtarif auf Niedertarif
Die Umschaltung des Zählers vom Hochtarif auf den Niedertarif wird vom Netzbetreiber individuell festgelegt und ist von Region zu Region unterschiedlich. Die Umschaltung erfolgt in Ihrem Gerät automatisch.
Getrennte und gemeinsame Messung
Zusätzlich zum Heizstrom wird für Licht und elektrische Geräte auch immer Haushaltsstrom benötigt. Für die Messung gibt es zwei Möglichkeiten:
Gemeinsame Messung
Hierbei ist immer ein Doppeltarif-Zähler (DT-Zähler) für den Verbrauch von Haushaltsstrom und Heizstrom vorhanden. Zur Berechnung wird tagsüber der Hochtarif (HT) für Haushaltsstrom zugrunde gelegt. Der Heizstrom wird nachts über den Niedertarif (NT) abgerechnet.
Getrennte Messung
Dafür sind zwei Zähler vorhanden - ein Zähler für den Haushaltsstrom und ein Zähler für den Heizstrom, wobei diese jeweils Eintarif- oder Doppeltarifzähler sein können.
Welche Voraussetzungen gelten?
Heizstrom muss ausschließlich zum Heizen verwendet werden. Das bedeutet, dass der Strom nur für elektrische Direktraumheizungen, Wärmepumpen oder Speicherheizungen genutzt werden darf.
Zudem muss die Heizungsanlage fest installiert und unterbrechbar sein - das schreibt das Energiewirtschaftsgesetz vor.
Welche elektrischen Heizsysteme gibt es?
Elektrische Direktraumheizung (Elektroheizung)
Diese Elektroheizung ist immer am Netz angeschlossen und die Steuerung erfolgt über einen Raumthermostat. Sie kann jederzeit geladen werden - allerdings in Abhängigkeit von den vom Netzbetreiber festgelegten Sperrzeiten.
Elektrische Wärmepumpe
Sie nutzt Naturwärme (Erde, Wasser, Luft) und i.d.R. erledigt ein Außentemperaturfühler witterungsabhängig die Steuerung. Die Pumpe wird über Heizstrom angetrieben, der Ihnen – außer während der vom Netzbetreiber festgelegten Sperrzeiten – jederzeit zur Verfügung steht.
Elektrische Speicherheizung
Die hauptsächliche Aufladung dieser Speicherheizungen findet in der Regel nachts statt (Nachtspeicherheizung). Am Folgetag kann die gespeicherte Wärme abgegeben werden. Idealerweise erfolgt die Ladung in der durch den Netzbetreiber festgelegten Niedertarifzeit (NT) - möglich ist aber auch eine Tagnachladung, die dann in der Hochtarifzeit (HT) erfolgt.
Geld sparen mit der Jahresvorauszahlung
Durch eine Jahresvorauszahlung können Sie zusätzlich Geld einsparen!
Statt Ihren Strom-, Gas-, Wärme- und Trinkwasserverbrauch in elf monatlichen Teilbeträgen zu zahlen, können Sie auch den gesamten Jahresbetrag im Voraus leisten.
Hier erhalten Sie einen Bonus, der einem effektiven Jahreszins von 2,5 % p.a. entspricht!
Dabei verzinsen wir monatlich den Betrag, der die eigentliche Abschlagszahlung übersteigt. Damit sparen Sie bares Geld. Und ganz wichtig: Sie können die Jahresvorauszahlung auch noch mitten im Jahr leisten.
Die Gutschrift ziehen wir in der nächsten Jahresverbrauchsrechnung ab.
Wenn auch Sie Geld durch eine Vorauszahlung sparen möchten, teilen Sie uns dies bitte mit. Sie können die Jahresvorauszahlung ganz einfach im EWB-Kundenportal bestellen. Alternativ reicht auch eine kurze Mitteilung per Post, Telefax oder E-Mail aus. Oder rufen Sie uns doch einfach an: 05223 967-112.
In dem folgenden Beispiel, dem ein monatlicher Abschlagsbetrag von 100,00 € zugrunde liegt, spart man rd. 27,50 € jährlich gegenüber der monatlichen Abschlagszahlung. Der Bonus für die Jahresvorauszahlung wird wie folgt berechnet:
Stromkennzeichnung der Stromlieferung 2019 der Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH (EWB), Osnabrücker Str. 205, 32257 Bünde, gemäß § 42 EnWG vom 7. Juli 2005, geändert 2020.
Entsprechend den Vorschriften des EnWG informieren wir unsere Kunden darüber, aus welchen Energieträgern und mit welchen Umweltauswirkungen Ihr Strom erzeugt wurde.
Weiterführende Informationen
Gerne helfen wir Ihnen per Telefon 05223 967-167 oder persönlich im EWB Kundenzentrum, Osnabrücker Str. 205 in Bünde.
Konzessionsabgabe (Höhe individuell je nach Netzgebiet)
Die Konzessionsabgabe ist eine Abgabe, die Energie- und Wasserversorgungsunternehmen an öffentliche Gebietskörperschaften / Gemeinden für die Nutzung öffentlicher Wege zur Versorgung von Letztverbrauchern abgeben müssen. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune.
Stromsteuer / Energiesteuer
Die Stromsteuer / Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
EEG-Umlage
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Kosten werden bundesweit auf die Stromverbraucher umgelegt.
KWK-G-Umlage
Mit der KWK-Gesetz-Umlage fördert der Gesetzgeber die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird der eingesetzte Brennstoff besser genutzt und es entstehen weniger Schadstoffe. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) entstehenden Kosten werden bundesweit auf die Stromverbraucher umgelegt.
§ 19 StromNEV-Umlage
Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzentgelten, also den Transportkosten für den Strom, finanziert. Damit soll ein Standortnachteil für diese Unternehmen vermieden werden. Auch hier werden die Kosten für diese Verordnung auf alle Stromverbraucher umgelegt.
§ 17 Offshore-Haftungsumlage
Die Offshore-Haftungsumlage nach § 17f EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) dient zur Deckung von Schadensersatzkosten, die durch verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks (Windparks auf See) an das Übertragungsnetz an Land oder durch langdauernde Netzunterbrechungen entstehen können. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Kosten werden bundesweit an die Stromkunden weitergegeben.
§ 18 AbLaV-Umlage
Mit der Verordnung werden die Übertragungsnetzbetreiber zur Ausschreibung abschaltbarer Lasten und Annahme eingegangener Angebote zum Erwerb von Abschaltleistung bis zu einer Gesamtabschaltleistung von 3.000 MW verpflichtet. Die damit verbundenen Kosten werden durch die AblLaV-Umlage gedeckt. Die von den Übertragungsnetzbetreibern „AbLaV-Umlage“ genannte Umlage dient zur Deckung von Kosten abschaltbarer Lasten zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität und damit der Versorgungssicherheit.
Netznutzungsentgelte
Die Netznutzungsentgelte sind im Energiemarkt Entgelte, die Strom- und Gasnetzbetreiber für die Benutzung des Netzes durch Lieferanten von Strom und Gas erheben. Man kann sich die Netznutzungsentgelte als die Kosten für den Transport von Strom oder Gas vorstellen. Alle Lieferanten von Strom oder Gas zahlen in einem Versorgungsnetz den gleichen Preis für diese Netznutzung. Die Höhe der Netznutzungsentgelte wird in einem transparenten Verfahren von den Netzbetreibern ermittelt und durch Genehmigung der Bundesnetzagentur festgelegt.
Mehrwertsteuer (19 %)
Die Mehrwertsteuer wird für den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben.