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Neue Härtegrade
Neue Härtegrade im Trinkwasser
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen.
Nach § 9 des Gesetzes sind die Härtebereiche des Trinkwassers in Zukunft wie folgt anzugeben:
- Härtebereich weich:
weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH) - Härtebereich mittel:
1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH) - Härtebereich hart:
mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)
Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab.
Das Trinkwasser der EWB entspricht dem Härtebereich „hart".