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Hausanschlusskosten

1. Erstattung der Hausanschlusskosten (Ziff. 10 der AVB, Teil A)

1.1 Hausanschlusskosten:

Die Berechnung der Wasserhausanschlüsse bis einschließlich 2" wird wie folgt vorgenommen:

1. Pauschalpreis für die Einbindung an die Versorgungsleitung und die Verlegung des Hausanschlusses bis zur Grundstücksgrenze 766,94 EURO

2. Pauschalpreis für je lfdm. Hausanschlussleitung von Grundstücksgrenze bis Hauptabsperrvorrichtung im Haus 61,36 EURO

3. Herstellung eines Wasser- und Gashausanschlusses in einem Rohrgraben; Meterpreis 51,13 EURO

4. Dem Kunden ist als Eigenhilfe nach besonderer Vereinbarung mit der EWB der Grabenaushub gestattet; Vergütung je lfdm. 10,23 EURO

5. Der bei der Herstellung der Hausanschlussleitung auszuführende Mauerdurchbruch, der vom Kunden erstellt wird und anschließend vom Kunden zugemauert und isoliert wird; Vergütung je Stück: 25,56 EURO

6. Hausanschlüsse über eine Nennweite von 2" werden nach Zeit- und Materialaufwand abgerechnet.

1.2 Inbetriebsetzung / Inbetriebsetzungskosten (Ziff. 13.3. AVB Wasser):

Der Anschlussnehmer erstattet der EWB die Inbetriebsetzungskosten nach folgenden Pauschalsätzen: Inbetriebsetzungskosten 32,00 EURO.

1.3

Für Hausanschlüsse, die vorübergehenden Zwecken -Belieferung von Baustellen, Schaustellungen usw.- dienen, und deren spätere Beseitigung werden Kunden die Kosten nach Zeit- und Materialaufwand berechnet.

1.4

Zu den vorgenannten Punkten wird die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungsausführung hinzugerechnet.

2. Kostenpflichtige:

Kostenpflichtig ist der Antragsteller.

Bünde, 2. Januar 2009

ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG
BÜNDE GMBH

gez. Würzinger
Geschäftsführer

Baukostenzuschuss

1. Der Baukostenzuschuss beträgt bei Anschluss an das Wasserversorgungsnetz der Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH unter Maßgabe der Ziffer 9.2

je m² Grundstücksfläche 1,28 EURO

2. Bei Erhöhung der Leistungsanforderung, die eine Verstärkung der Wasserverteilungsanlagen der Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH nach sich zieht, findet die Ziffer 9.2 der AVB-Wasser und die Ziffer 1 der Anlage 3 zu Teil B keine Anwendung. Hierfür wird ein Baukostenzuschuss von 70 % für die Verstärkung der Verteilungsanlagen berechnet.

3. Zu den vorgenannten Punkten wird die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungsausführung hinzugerechnet.


Bünde, 2. Januar 2009

ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG
BÜNDE GMBH

gez. Würzinger
Geschäftsführer