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Umsatzsteuer-Erstattung
Umsatzsteuer-Erstattung: Jetzt gibt's Geld zurück
Wie die Medien berichten, hat sich die Rechtslage hinsichtlich der Umsatzsteuer für Wasserhausanschlüsse geändert.
Aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) wurde für Arbeiten an Trinkwasserhausanschlüssen der Umsatzsteuersatz auf 7 % gesenkt. Und das rückwirkend für alle Aufträge seit August 2000, die vorher mit 16 % bzw. 19 % besteuert wurden.
Die EWB zahlt Privatkunden, die seit August 2000 eine Rechnung für einen Wasserhausanschluss von der EWB erhalten haben, den entsprechenden Differenzbetrag sozusagen stellvertretend für das Finanzamt aus.
So gibt's Geld zurück:
Der Rechnungsempfänger beantragt seine Umsatzsteuer-Rückerstattung bei uns. Dafür benötigen wir -wenn möglich- eine Fotokopie Ihrer Rechnung, Ihre Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum sowie Ihre Bankverbindung: schriftlich, per E-Mail unter info@ewb.aov.de oder per Fax unter 05223 967-148.
Sie können auch dieses Download-Formular nutzen:
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- Die Rückerstattung kann jeder Kunde geltend machen, dem eine Leistung im Zusammenhang mit
einem Wasserhausanschluss von uns berechnet wurde. Dazu gehören Neuanschlüsse, Veränderungen, Reparaturen und Auswechselungen. - Es handelt sich nicht um einen Wasserhausanschluss für den unternehmerischen Bereich mit
Anspruch auf Erstattung nach § 15 UStG. - Der Rechnungsbetrag wurde direkt an die EWB gezahlt. Das heißt: Kunden, die ihren Wasserhaus-
anschluss durch einen Bauträger erstellen und abrechnen ließen, erhalten keine Erstattung der Umsatzsteuer-Differenz.