Störungen
Störfall-Nummer:
05223 967-100
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Tarifvergleich
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Wasserpreise der Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH
Die Preise in Klammern sind Bruttopreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7 % bzw. 19 %. Die mit * gekennzeichneten Preise unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
1. Tarif für Haushalt und Gewerbe
1.1 Der Bezugspreis für das von der EWB gelieferte Wasser setzt sich zusammen aus
- einem Grundpreis
- einem Arbeitspreis für die abgenommene Menge.
1.2 Der Grundpreis beträgt monatlich bei Wasserzählern mit einer Nennbelastung
| EURO | ||
|---|---|---|
| 2,5 bis 5 m³ |
4,86 |
(5,20) |
| über 5 bis 12 m³ |
12,02 |
(12,86) |
| über 12 bis 20 m³ |
22,75 |
(24,34) |
| über 20 bis 35 m³ |
47,81 |
(51,16) |
| über 35 bis 50 m³ |
94,33 |
(100,93) |
Der Grundpreis ist unabhängig vom Verbrauch zu entrichten.
Für die Einrichtung von nicht öffentlichen Löschwasserentnahmestellen ist je Entnahmestelle eine Bereitstellungsgebühr von 3,07 EURO (3,28 EURO) jährlich zu zahlen. Die Bereitstellungsgebühr für den Anschluss von Berieselungsanlagen beträgt je Anlage 6,14 EURO (6,57 EURO) jährlich.
Bei der Berechnung des Grundpreises wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmalig eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet.
Wird die Wasserbereitstellung wegen Wassermangels, Störungen im Betrieb, betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus anderen Gründen länger als einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung, abgerundet auf volle Monate, kein Grundpreis erhoben.
1.3 Der Arbeitspreis berechnet sich nach der durch Wasserzähler ermittelten Wasserentnahme.
Er beträgt für jeden gelieferten
Kubikmeter Wasser 1,56 EURO (1,67 EURO).
2. Tarif bei Benutzung von Standrohrzählern
2.1 Für die Überlassung eines Standrohres mit Zähler ist ein Sicherheitsbetrag von 250,00 EURO* zu hinterlegen.
2.2 Die Miete für die Zurverfügungstellung eines Standrohres mit Zählern beträgt bei Standrohren
- für vorübergehende Zwecke für jeden angefangenen Monat der Überlassung
10,23 EURO (10,95 EURO)
- zur dauernden Verwendung jährlich 76,69 EURO (82,06 EURO)
2.3 Neben dieser Miete ist für die am Zähler abgelesene Wassermenge der unter Absatz 1 festgelegte Arbeitspreis zu zahlen.
2.4 Die EWB hat die Möglichkeit, bei sehr kurzfristiger Inanspruchnahme des Standrohres die Aufstellungskosten nach Zeitaufwand sowie einen Wasserpreis von 1,76 EURO/m³ (1,88 EURO/m³) zu berechnen. Dabei wird keine Standrohrmiete erhoben.
2.5 Wenn sich herausstellt, dass ein Zähler nicht richtig anzeigt oder stehengeblieben ist (z. B. infolge Verschmutzung oder Beschädigung des Zählers), ist der Arbeitspreis für die von der EWB unter angemessener Berücksichtigung der Angaben des Benutzers geschätzte Menge entnommenen Wassers zu entrichten. Außerdem sind die Instandsetzungskosten zu erstatten (Absatz 21 der AVB W Teil 1 gilt entsprechend).
3. Zahlungsverpflichtung
3.1 Die Verpflichtung zur Entrichtung des Bezugspreises beginnt mit dem Tag, an dem der Anschluss an die Wasserversorgungsanlage betriebsfertig hergestellt ist.
4. Zählerkosten
4.1 Für den Ausbau und Einbau von Wasserzählern zur Vermeidung von Frostschäden (Saisonzähler) wird eine Pauschale in Höhe von 32,00 EURO (38,08 EURO) erhoben.
4.2 Bei der Zählerprüfung gem. AVB, sofern sie zu Lasten des Anschlussnehmers geht, wird die Prüfung nach Zeit- und Materialaufwand berechnet.
4.3 Hat der Kunde die Beschädigung eines Zählers zu vertreten (z. B. Frostschäden), so hat er der EWB die Kosten der Reparatur zu erstatten.
5. Wechsel des Zahlungspflichtigen
5.1 Veräußert ein Kunde das angeschlossene Grundstück, so hat der bisherige Kunde den Tarif bis zum Tage des Eigentümerwechsels zu entrichten. Mit diesem Tage beginnt die Zahlungspflicht des neuen Eigentümers.
5.2 Zeigen der bisherige und der neue Kunde den Wechsel in der Person des Grundstückseigentümers nicht an, so haften beide gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Wasserpreises von dem Abrechnungszeitraum an, in den der Eigentümerwechsel fällt.
6. Kostenerstattung für Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung (Ziff. 27.3. AVB Wasser, Ziff. 33.3. AVB Wasser)
Die Kosten aufgrund eines Zahlungsverzuges, einer Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung sowie der Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschussnutzung sind vom Anschlussnehmer / Anschlussnutzer nach folgenden Pauschalsätzen zu ersetzen:
Mahnkosten: 3,50 EURO* je Mahnung
Nachinkasso / Direktinkasso: 23,00 EURO* je Inkassogang
Einstellung des Anschlusses / der Anschlussnutzung: 74,00 EURO*
7. Inkrafttreten
7.1 Diese Tarife treten ab dem 1. Januar 2008 in Kraft.
Bünde, 10. Dezember 2007
Energie- und Wasserversorgung
Bünde GmbH
gez. Würzinger
Geschäftsführer